„Die Welt braucht Musik, heute mehr denn je. Und die nächste Generation braucht tatkräftige Förderung, um in unserer von Krisen erschütterten Zeit der völkerverbindenden Kraft der Musik Gehör zu verschaffen. Das Stipendienprogramm #MusikerZukunft steht jungen Musikerinnen und Musikern am Anfang ihres freiberuflichen Wirkens bei.“

KIRILL PETRENKO

Chefdirigent der Berliner Philharmoniker

„Zu Beginn des Berufslebens als Musikerin oder Musiker geht es erst einmal darum, aus den vielen Möglichkeiten den persönlichen Weg auszuwählen und irgendwo Fuß zu fassen. Und genau in dieser vulnerablen Phase der persönlichen Entwicklung ist ein Förderprogramm wie #MusikerZukunft sehr sinnvoll.“

CHRISTOPH RIEMENSCHNEIDER

Flötist beim Philharmonischen Orchester Trier

„Wenn man sieht, dass der Traumberuf bei vielen nicht zum Überleben reicht, ist der Traum schnell vorbei. Da müssen wir uns ernsthaft überlegen, was wir dagegen tun können. Eine zielgerichtete Förderung für die nächste Generation von Musikerinnen und Musikern ist eigentlich schon längst überfällig.“

MARTIN HENNECKE

Leiter des Ensembles „Percussion Under Construction“

Stipendien

Ausschreibung

Das Stipendienprogramm #MusikerZukunft richtet sich an junge freiberufliche Musikerinnen und Musiker (bis 30 Jahre), Masterstudierende sowie Ensembles aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik für Orchesterinstrumente, Tasteninstrumente oder klassischen (Konzertchor-) Gesang. Mit dem Programm soll der berufliche Einstieg unterstützt werden, sowohl finanziell als auch durch Coaching, Professionalisierung und Qualifizierung der Musikerinnen und Musiker sowie Ensembles. Hierzu werden Seminare und Coachings zu Analyse der aktuellen Positionierung in der Musikszene und Beratung über Zukunftsperspektiven, Social Media oder Steuer- und Vertragsrecht angeboten. Voraussetzung für eine Stipendiengewährung ist neben den formalen Kriterien (s.u.) eine hohe künstlerische Qualität, nachgewiesen z.B. durch Teilnahme an oder Gewinn von Musikwettbewerben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Fachjury, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Dauer der Förderung gilt für eine Spielzeit und kann nach erneutem Antrag für eine weitere Spielzeit verlängert werden.

Förderrichtlinien

Eine Förderung kann gewährt werden für:

  • die (Weiter-)Entwicklung und Einstudierung von Programmen, die den Musikerinnen, Musikern und Ensembles Auftrittsmöglichkeiten sichern und für die Zukunft neue Perspektiven eröffnen
  • die (Weiter-)Entwicklung von ungewöhnlichen Programmen, die sonst nur selten von Konzertveranstaltern gebucht werden
  • genreübergreifende Projekte, z.B. mit anderen Musikstilen oder in Kombination mit anderen Kunstgattungen (z.B. Schauspiel, Tanz, Literatur, bildender Kunst)
  • Projekte, die sich mit aktuellen Themen, wie z.B. Nachhaltigkeit, Migration, Flucht o.ä. befassen
  • Projekte zur Erprobung neuer Wege in der Musikvermittlung
  • Projekte zur Entwicklung neuer digitaler Formate

Antragsberechtigung und Auswahlverfahren

Einzelkünstler

  • Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 31 Jahre sein
  • Nachweis einer KSK-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft in einem professionellen Berufsverband oder Immatrikulationsbescheinigung Master-Studiengang einer Musikhochschule
  • die Antragstellenden sollten bereits professionell tätig sein und pro Spielzeit mindestens acht Live-Auftritte mit drei unterschiedlichen Programmen absolvieren, bei Masterstudierenden fünf Live-Auftritte mit zwei unterschiedlichen Programmen
  • mehr als 50% des monatlichen Durchschnittseinkommens müssen durch freiberufliche musikalische Tätigkeit erwirtschaftet werden. Das gilt nicht für Masterstudierende
  • Wohnsitz in Deutschland mindestens seit 2021 (Vorlage einer Meldebestätigung) und Konto bei einer Bank in Deutschland
  • Einkünfte von weniger als 30.000 Euro brutto im Jahr
  • Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans für die beantragte Förderung
  • Im Falle einer Kofinanzierung des Projekts durch Drittmittel muss die gesicherte Finanzierung von mind. 75% der Ausgaben durch Vorlage von entsprechenden Förderbescheiden nachgewiesen werden
  • Ungesicherte Fördermittel müssen spätestens vier Monate nach der Förderzusage bestätigt sein. Ein schriftlicher Bescheid ist einzureichen
  • die eingereichten Projekte dürfen sich seit Anfang 2024 im Planungsstadium befinden, jedoch noch nicht begonnen werden. Der frühestmögliche Start des Projektes ist September 2024, maximale Laufzeit ist bis 31.08.2025.
  • Die Projekte müssen hauptsächlich in Deutschland stattfinden
  • Doppelbewerbungen als Einzelkünstler und als Ensemblemitglied sind nicht möglich. Auf Beteiligung in Projekten anderer Antragsteller ist hinzuweisen.

Ensembles

  • Information zu Rechtsform des Ensembles und evtl. Nachweis zur Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Ensemblemitglieder müssen überwiegend (mindestens 50%) freiberufliche Musiker:innen sein. Das durchschnittliche Alter der Mitglieder darf 32 Jahre nicht überschreiten, einzelne Mitglieder dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
  • Nachweis einer KSK-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft in einem professionellen Berufsverband oder Immatrikulationsbescheinigung Master-Studiengang einer Musikhochschule der einzelnen Ensemblemitglieder
  • mehr als 50% des monatlichen Durchschnittseinkommens müssen durch freiberufliche musikalische Tätigkeit erwirtschaftet werden. Das gilt nicht für Masterstudierende
  • Einkünfte der einzelnen Musikerinnen und Musiker von weniger als 30.000 Euro brutto im Jahr
  • das Ensemble muss vor 2023 gegründet worden sein
  • das Ensemble sollte bereits professionell tätig sein und pro Spielzeit mindestens acht Live-Auftritte mit drei unterschiedlichen Programmen absolvieren, bei Ensembles aus Masterstudierenden fünf Live-Auftritte mit zwei unterschiedlichen Programmen
  • Sitz des Ensembles in Deutschland (Nachweis z.B. durch Vorlage USt-Befreiung des Finanzamtes) und Konto bei einer Bank in Deutschland
  • Ensemblemitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans für die beantragte Förderung
  • Im Falle einer Kofinanzierung des Projekts durch Drittmittel muss die gesicherte Finanzierung von mind. 75% der Ausgaben durch Vorlage von entsprechenden Förderbescheiden nachgewiesen werden
  • Ungesicherte Fördermittel müssen spätestens vier Monate nach der Förderzusage bestätigt sein. Ein schriftlicher Bescheid ist einzureichen
  • die eingereichten Projekte dürfen sich seit Anfang 2024 im Planungsstadium befinden, jedoch noch nicht begonnen werden. Der frühmöglichste Start des Projektes ist September 2024, maximale Laufzeit ist bis 31.08.2025
  • Die Projekte müssen hauptsächlich in Deutschland stattfinden
  • Doppelbewerbungen als Ensemblemitglied und als Einzelkünstler sind nicht möglich.

Höhe der Zuwendung

Freischaffende Musikerinnen und Musiker sowie  Master-Studierende

Förderung bis zu 6.000 Euro oder bis zu 12.000 Euro in zwei Jahren. Die Förderung des zweiten Jahres bedarf einer erneuten Antragstellung.

Ensembles

Förderung von

  • Ensembles von zwei Personen bis zu 12.000 Euro oder bis zu 24.000 Euro in zwei Jahren
  • Ensembles von drei Personen bis zu 18.000 Euro oder bis zu 36.000 Euro in zwei Jahren
  • Ensembles ab vier Personen und größer bis zu 24.000 Euro oder bis zu 40.000 Euro in zwei Jahren

    Die Förderung des zweiten Jahres bedarf einer erneuten Antragstellung.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Konzeption, Planung und Werbung
  • Honorare für Musikerinnen und Musiker sowie andere im Projekt beteiligte Künstlerinnen und Künstler
  • projektbezogene Sach- und Personalausgaben
  • allg. projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Räume, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung, Miet- und Leihgebühren
  • Mieten für Backline, Ton und Licht sowie sonstiges technisches Equipment für Streaming
  • Audio/Video-Aufnahmen zu Werbezwecken.

Nachhaltigkeit

Zur Umsetzung sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die den ökologischen Fußabdruck verringern.

Dokumentationspflichten

Änderungen innerhalb des geförderten Projekts, die die inhaltliche Konzeption betreffen und/oder die Summe einer Hauptposition um mehr als 20% verändern, bedürfen einer Genehmigung.

Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser beinhaltet die Kostenabrechnung auf der Basis des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans, einen Sachbericht sowie begleitendes Material zur Dokumentation wie Fotos, Videos oder physische Erzeugnisse wie Drucksachen etc.

Alumni

Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich:

  • die Deutsche Orchester-Stiftung und das Stipendium in ihre Öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Dies umfasst das Einbinden eines Förderhinweises und des Logos der DO-S in die Gestaltung von Druckmaterialien und digitalen Ankündigungen, auf Künstlerwebseiten und in sonstige Projektbeschreibungen. Auch eine Verlinkung in sozialen Medien ist zu prüfen (Facebook & Instagram).
  • das Stipendium #MusikerZukunft der Deutschen Orchester-Stiftung für mindestens fünf Spielzeiten nach dem Ende des Förderzeitraums im künstlerischen Lebenslauf zu erwähnen
  • Spenden- und Werbekampagnen der DO-S mit geeigneten Testimonials und/oder Bildmaterial zu unterstützen
  • eine Mitwirkung bei Benefizkonzerten der DO-S wohlwollend (auf rechtzeitige Anfrage umgehend) zu prüfen

Bewerbungszeitraum, Bewilligung und Auszahlung

Bewerbungen können vom 15. Mai bis 5. Juni 2024 eingereicht werden. Die Zu- und Absagen erfolgen Anfang September. Die Stipendien werden voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte ausgezahlt.

An dieser Stelle finden Sie ab 15. Mai den Link zum Antrag.

Jury 2024

Geförderte Stipendiaten und Ensembles

2022

Einzelmusiker

Aleke Alpermann, Dana Barak, Silvia Berchtold, Daniel Bucurescu, Claudia Chan, Yu-Ling Chiu, Carolin Daub, Miriam Griess, Natania Hoffman, Yu-Ting  Huang, Marc Kopitzki, Vitalii Kyianytsia, Sebastian Langer, Linda Leine-Drica, Lea Maria Löffler, Saskia Niehl, Bernhard Reichel, Moritz Schneidewendt, Johannes Schwarz, Hiromu  Seifert, Lisa Michelle Solomon, Lea Suter, Katrin Szamatulski, Elvira van Groningen, Luise Volkmann, Johannes Worms

 

Ensembles

Arcis Saxophon Quartett, Eternum Saxophonquartett, StimmGold Vokalensemble, Asambura Ensemble, eine Art Ensemble, Sinfonietta VivazzA, Malion Quartett, Ensemble  s c o p e

2023

Einzelmusiker

Elias Aboud, Verena Barié, Lili Bogdanova-Essl, Zilvinas Brazauskas, Claudia Chan, Marlies Debacker, Moritz Ebert, Jeroen Finke, Fabian Gehring, Aurelia Georgiou, Alexina Hawkins, Jonathan Heilbron, Wataru Hisasue, Marta Kovalova, Mathias Lachenmayr, Francesco Marzano, Felix Nagl, Konstantin Paganetti, Robert Rülke, Jelena Seubert, Julia Smirnova, Caroline Spengler, Susanne Szambelan, Sofia von Atzingen

 

Ensembles

Arcis Saxophon Quartett, COLLIDE Quartett, Continuum XXI, Tiny Bridges (Bridges - Musik verbindet), Elaia Quartett, Das Kolorit, Malion Quartett, Marsyas Baroque, tiefsaits