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Liebe Freunde von ON – Neue Musik Köln,

kurzfristig hat uns die Meldung über neue Fördermöglichkeiten erreicht, die wir an euch direkt weiterleiten möchten. Die Kunststiftung NRW hat ein neues Projektförderpaket aufgesetzt und freut sich auf Bewerbungen. Mittlerweile vielleicht in aller Munde, dennoch einer Erwähnung wert - auch von der Kulturstiftung des Bundes gibt es ein neues Förderprogramm für freie Gruppen von Künstler*innen zur Entwicklung neuer Formate und für den einen oder anderen Ort ist das Programm NEUSTART vielleicht hilfreich.
Seit heute gibt es wieder eine neue Folge unseres Podcasts, diesen Monat mit Niklas Seidl.
Für Konfusion sorgten die aktuellen Lockerungen: Was bedeuten die für den Kulturbereich? Werden Konzerte bald schon wieder möglich sein? Dazu mehr in unserem Kommentar zum momentanen Regelwerk.

Herzliche Grüße aus dem ON Homeoffice,
Daniel, Helene, Karl, Sonia, Iren und Rose

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wir dürfen also wieder...
 
 
 
 
 
 
 
 

ein Kommentar von Helene Heuser

Wir dürfen also wieder - los geht der Weg in die „verantwortungsvolle Normalität“, wie es Armin Laschet bei der Präsentation des NRW-Plans formulierte. Dafür gibt es jetzt schließlich Regeln und Regulierungen - auch für den Kulturbereich. Seit gestern (11.05.) dürfen prinzipiell wieder Veranstaltungen in NRW stattfinden und ab dem 30.05. könnten sogar nach oben geschlossene Veranstaltungsorte wieder Publikum empfangen. Oder wie war das nochmal?

Noch kann niemand sagen, wie schnell Konzertformate aus dem Corona-Schlaf erwachen und was so plötzlich wieder möglich gemacht werden kann. Schließlich haben wir erst vor kurzem alles absagen müssen, was jetzt eigentlich hätte stattfinden sollen. Nach dem Ansturm gegen die vielen Festivalabsagen und den Vorwürfen, der Einkauf im Supermarkt sei doch gefährlicher als ein Konzertbesuch, üben sich seit der Veröffentlichung des NRW Plans bis jetzt noch alle in Zurückhaltung. Wer macht den ersten Schritt? Und wie geht das genau, Pandemie-gerecht konzertieren?

Das größte Problem dabei ist die weiterhin unübersehbare Informationslage. Alle, mit denen ich seit Ende letzter Woche über mögliche Veranstaltungsformate gesprochen habe, kamen mit anderen Informationen. Die einen sagten, sie haben vom Hörensagen mitbekommen, Veranstaltung mit 50 Besuchern wären ab nun erlaubt. Andere waren der Annahme, in Köln dürfe noch nicht veranstaltet werden, und wiederum andere waren sicher, dass alles außer Großveranstaltungen nun doch möglich sei.

Und tatsächlich lassen die Informationen vom Land auf den ersten Blick Platz zur Interpretation: Während der NRW Plan zur stufenweisen Öffnung vom 06.05. eher affirmativ formuliert wurde („Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig“ sowie „ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen“), liest sich die zwei Tage später veröffentlichte Mantelverordnung wie folgt: „In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt.

Wenn man nun beide Texte als voll nimmt und ihre Aussagen kombiniert, bleibt ein kleiner Spalt, in dem Veranstaltungen jetzt möglich wären, die jedoch laut der Verordnung vom 08.06.2020 jeweils nur eine „Ausnahme“, erteilt durch die zuständigen städtischen Behörden, darstellen. Formulierungen wie „unter freiem Himmel“ und in „nicht-geschlossenen Räumen“ besagen zudem nur, dass Veranstaltungen in „eingezäunten“ also kontrollierbaren Orten prinzipiell möglich seien, jedoch noch lange nicht im öffentlichen Raum, denn laut dem Ordnungsamt Köln sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum hier bis auf weiteres nicht möglich.

Dennoch sieht der Stufenplan laut dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft vor, „die Anti-Corona-Maßnahmen im Kulturbereich in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise zu reduzieren – abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.“ Vielleicht bringen die nächsten Entscheidungen mehr Klarheit, ich hoffe es.

Undurchsichtiger wird es aber nochmal, wenn man bedenkt, dass es bis jetzt nur um Regeln auf Landesebene ging und die Stadt Köln und die zuständigen Behörden sich erst selber aufgrund dieser Regelgrundlage besprechen muss, wie man die besagten „Ausnahmen“ nun erteilt.

Aber selbst, wenn wir auch diese Informationen haben, bedeutet das immer noch keine Planungssicherheit. In zwei Wochen gibt es sicher wieder neue Regeln, die gedeutet werden wollen. Und trotzdem müssen wir lernen in der Ausnahmesituation zu arbeiten und uns damit abfinden, dass niemand es gerade besser weiß und niemand wirklich Schuld hat. Das ist gerade mein Mantra, um gelassen zu bleiben, während links und rechts die Ideen und Arbeit der letzten Monate in den Abgrund der Ungewissheit gerissen werden. Also - weitermachen, abwarten und locker bleiben? Was soll man sonst tun?

Zum Nachlesen:

Pressemitteilung Nordrhein-Westfalen-Plan zur Stufenweisen Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen (Stand 06.05.2020)

Pressemitteilung Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Stand 07.05.2020)

Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand 08.05.2020)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Neue Folge:
ZUSAMMEN ALLEINE RUMHÄNGEN mit Niklas Seidl

Ab jetzt ist die die zweite von vier Podcast Folgen mit Niklas Seidl online.
Zu Gast hat er diesmal Lärm-, Installations- und Performancekünstlerin Cat Hope aus Melbourne.
Zusammen improvisieren sie und reden darüber, wie das Leben als Musikerin in Australien zur Zeit ist.

Hier gehts zum Podcast auf Soundcloud

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktuelle Ausschreibungen
 
 
 
 
Foto: Daniel Mennicken
 
 
 
 

Kunststiftung NRW - Sonderfonds zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in NRW

Was können die Menschen aus der Krise lernen und wie kann die Zukunft nach der Pandemie aktiv gestaltet werden? 150 herausragende künstlerische Ideen oder Entwürfe für Vorhaben, die sich mit diesem Themenkomplex auseinandersetzen, sollen mit jeweils 4.000 Euro gefördert werden. Diese Ideen können in einer Präsentation oder Dokumentation münden – müssen es aber nicht. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich weder in einem Ausbildungsverhältnis befinden, noch an einer Hochschule immatrikuliert sind. Unterstützt werden Ideen oder Entwürfe, die den Förderbereichen der Kunststiftung – Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst – entsprechen. Damit sollen die kulturelle Vielfalt in NRW und die Entwicklung von Ideen für eine Zeitenwende befördert werden.

Die Bewerbungsbedingungen:

Künstlerinnen und Künstler können das Kurzkonzept ihrer Ideen bis zum 05.06.2020 bei der Kunststiftung NRW ausschließlich online einreichen (Formular auf der Website abrufbar). Ein Fachbeirat aus den verschiedenen Sparten entscheidet mit der Kunststiftung über die zeitnahe Vergabe von jeweils 4.000 Euro. Die Idee muss nicht explizit produktionsgebunden sein. Sollte daraus jedoch ein realisierbares Projekt erarbeitet werden können, kann dieses zu einer der regulären Fristen erneut bei der Kunststiftung NRW zur Prüfung für eine Förderung eingereicht werden.

Alle Informationen gibt es auf dieser Seite der Kunststiftung NRW

 
 
 
 

Reload. Stipendien für Freie Gruppen

Die Kulturstiftung des Bundes lädt im Rahmen eines 6-monatigen Stipendienprogramms frei produzierende Künstlergruppen ein, sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Das Stipendienprogramm richtet sich gezielt an Freie Gruppen der darstellenden Künste und der Musik, da ihre künstlerische Zusammenarbeit und Aufführungen aktuell und in den nächsten Monaten nicht wie geplant möglich sein werden.

Vergeben werden 130 Stipendien für Freie Gruppen ab drei Mitgliedern in den Sparten Theater, Tanz und Musik von Juli 2020 bis Dezember 2020 (6 Monate).

Einsendeschluss 25/05 

Alle Informationen gibt es auf dieser Seite der Kulturstiftung des Bundes

 
 
 
 

NEUSTART. Sofortprogramm für
Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Die Förderung wurde installiert, um kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in ganz Deutschland die Voraussetzungen für den Start nach der behördlichen pandemiebedingten Schließung zu schaffen. Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Die Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden.

Die Antragsstellung ist über diesen Link möglich. 

Alle Informationen gibt es auf dieser Seite des Bundesverbands Soziokultur

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Foto: ON
 

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Daniel 0178 873 6440

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Helene 0163 243 2947

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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