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1. Musikalische Bildung fördern statt verteuern und bürokratisieren: Das Jahressteuergesetz 2024 muss überarbeitet werden – jetzt Petition unterzeichnen!
2. Musikclubs sind Kulturorte! Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung versäumt die Chance auf Klarstellung
3. Bundesjugendchor: Online-Vorsingen vom 18. bis 20. Oktober 2024 – Jetzt bewerben!
4. Das Bundesjazzorchester (Bujazzo) sucht eine neue Künstlerische Leitung
5. Die Ensembles und Programme der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb für die Saison 2025/26 sind veröffentlicht
6. #MusikUndGesundheit – Folge 1: Musik ist Medizin!
Impressum
 
 
1. Musikalische Bildung fördern statt verteuern und bürokratisieren: Das Jahressteuergesetz 2024 muss überarbeitet werden – jetzt Petition unterzeichnen!
 
 
 

Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Doch der im Juni vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sieht fatale Änderungen vor: Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende „Bildungsleistung“ oder lediglich „Freizeitbeschäftigung“ (umsatzsteuerpflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen. Die Konsequenz wäre nicht nur eine unnötige Bürokratisierung, sondern vielerorts auch – falls Umsatzsteuer erhoben werden muss – eine unausweichliche Verteuerung der Angebote.

In einer Pressemitteilung rief Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates, daher dazu auf: „Wir müssen jetzt handeln – jede Stimme zählt! Daher appelliere ich an alle: Unterzeichnen Sie die Petition ‚Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!‘ und schreiben Sie an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus Ihrer Region, um sie auf die drohende Entwicklung aufmerksam zu machen. Gute Argumente und Hintergrundinformationen für das Schreiben finden sich im Positionspapier, das der Deutsche Musikrat gemeinsam mit 33 weiteren großen Verbänden und Initiativen unterzeichnet hat. Um das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland zu bewahren, müssen etwa musikalische und kulturelle Bildung, aber auch künstlerischer Tanzunterricht und berufliche Weiterbildung weiterhin erschwinglich bleiben!“

 
 
 
 
© Malikova Nina/ Shutterstock.com
 
 
 
 
2. Musikclubs sind Kulturorte! Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung versäumt die Chance auf Klarstellung
 
 
 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende Juli 2024 einen Entwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der Deutsche Musikrat hat in einer Stellungnahme an das Ministerium kritisiert: Obwohl inzwischen auch gesetzgeberisch weitgehend Konsens besteht, dass kuratierte Musikclubs uneingeschränkt als Kulturstätten einzuordnen sind, bringen die neuen Regelungen in der BauNVO kaum Verbesserungen der schwierigen Situation für Musikclubs.

Denn, wie DMR Generalsekretärin Antje Valentin in einer Pressemitteilung erläuterte: „Im Entwurf der neuen BauNVO werden Musikclubs und die Clubkultur als Kulturinstitutionen ‚zweiter Klasse‘ manifestiert und nicht mit anderen Kulturstätten, wie Opern, Theatern und Konzerthäusern, gleichgestellt. Der Deutsche Musikrat plädiert daher dafür, diese Sonderbehandlung von kuratierten Musikclubs im Gesetzesentwurf zu unterlassen und sie mit Kulturorten gleich zu stellen. Mögliche örtliche Schallkonflikte sollten flexibel auf der Ebene der kommunalen Planungshoheit behandelt und gelöst werden. Denn Musikclubs sind Experimentier-, Bildungs- und Begegnungsräume für gemischte Quartiere. Sie sind wichtige Treffpunkte nicht nur in großstädtischen Umgebungen, sondern auch in kleineren und mittleren Städten und im ländlichen Raum.“

 
 
 
 
© Mubashir Abbas Zaidi/ Shutterstock.com
 
 
 
 
3. Bundesjugendchor: Online-Vorsingen vom 18. bis 20. Oktober 2024 – Jetzt bewerben!
 
 
 

Vom 18. bis 20. Oktober 2024 haben Sängerinnen und Sänger aller Stimmgruppen die Gelegenheit, für die Teilnahme am Bundesjugendchor, einem Ensemble des Deutschen Musikrates, online vorzusingen. Der Chor steht jungen Sängerinnen und Sängern im Alter von 18 bis 26 Jahren offen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland leben. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 1. Oktober 2024. Alle Informationen zum Vorsingen finden Sie auf der Website des Bundesjugendchors.

Die Mitglieder des Bundesjugendchors erwartet im kommenden Jahr spannende Projekte: Es gibt zwei Arbeitsphasen mit vor allem zeitgenössischer Musik – im Frühjahr unter dem Motto „Jede Stimme zählt“ mit Werken u.a. von Joby Talbot und Krzysztof Penderecki und im Herbst „Aufbruch in die Freiheit“ mit Werken u.a. von Benjamin Britten, Ernst Krenek und Francis Poulenc unter der Leitung von Anne Kohler. Im Frühsommer sind gemeinsam mit dem Deutschen Symphonieorchester Berlin zwei Sonderprojekte geplant: eins unter der Leitung von André Raphel, das andere unter der Leitung von Catherine Larsen-Maguire. Im Sommer lässt der Bundesjugendchor die Sektkorken knallen bei der Operette „Die Fledermaus“ von Johann Strauß (Sohn), einer Kooperation mit der Jungen Oper Schloss Weikersheim und dem Bundesjugendorchester.

 

 
 
 
 
Der Bundesjugendchor in der Philharmonie Berlin 2023 © Jakob Tillmann
 
 
 
 
4. Das Bundesjazzorchester (Bujazzo) sucht eine neue Künstlerische Leitung
 
 
 

Gesucht wird eine künstlerische Persönlichkeit mit großer Begeisterung für die Nachwuchsförderung zur Weiterentwicklung der künstlerischen Konzeption des Ensembles. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die musikalische Leitung von Arbeitsphasen mit Proben, Konzerten und Tourneen sowie die künstlerische Ausrichtung des Ensembles.

Das Bundesjazzorchester ist das Spitzenjugendensemble des Jazz in Deutschland in der Trägerschaft des Deutschen Musikrates und wird von einer künstlerischen Doppelspitze geleitet. Eine Position wird ab sofort neu besetzt. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2024. Nähere Informationen unter www.musikrat.de und www.bundesjazzorchester.de.

 
 
 
 
© Hunderteins
 
 
 
 
5. Die Ensembles und Programme der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb für die Saison 2025/26 sind veröffentlicht
 
 
 

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Musikwettbewerbs 2024 haben sich zu Ensembles zusammengefunden und präsentieren sich in vielseitigen Programmen und Besetzungen, darunter ein Duo aus Flöte und Gitarre, ein Duo aus Flöte und Klavier, verschiedene Trios, ein Klavierquartett und zwei Ensembles für Alte Musik. Die Ensembles können für die Saison 2025/26 ab sofort im Büro der Konzertförderung für Auftritte gebucht werden. Die für Veranstalter vergünstigten Honorare werden durch die Förderung der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ermöglicht. Für Kinder- und Jugendkonzerte stellt der Deutsche Musikrat darüber hinaus zusätzliche Honorarzuschüsse zur Verfügung.

Die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb wurde 1957 als erstes Projekt des Deutschen Musikrates gegründet (früher „Bundesauswahl Konzerte Junger Künstler“). Sie ist eine der Fördermaßnahmen im Anschluss an den Deutschen Musikwettbewerb und vermittelt den Stipendiat:innen deutschlandweit insgesamt bis zu 200 Kammerkonzerte pro Konzertsaison. Weitere Informationen und Buchung der Ensembles: www.deutscher-musikwettbewerb.de/veranstalten/konzertfoerderung-25/26.

 
 
 
 
Das Ensemble Interchange ist eines der Ensembles, die für Konzerte in der Saison 2025/26 gebucht werden können © Astrid Ackermann
 
 
 
 
6. #MusikUndGesundheit – Folge 1: Musik ist Medizin!
 
 
 

Noch 58 Tage bis zur DMR Fachtagung „Musik und Gesundheit“ am 18. Oktober 2024 in der Katholischen Akademie in Berlin – der Countdown läuft! Wir freuen uns auf die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema, denn die möglichen positiven Auswirkungen von Musik auf den Menschen sind faszinierend: Musik kann die Heilkräfte befördern und den Heilungsprozess beschleunigen. Musik kann die Konzentration steigern, zum Sport motivieren, das Einschlafen fördern oder zu mehr Gelassenheit und Resilienz beitragen. Gemeinsames Musizieren fördert die soziale und kulturelle Teilhabe und damit auch das Wohlbefinden. Eine mögliche Folge: Stress und Ängste können abgebaut werden. Wir nutzen die kommenden Wochen, um in der Newsletter-Reihe #MusikUndGesundheit schon mal schlaglichtartig auf die vielfältigen Dimensionen des Themas einzustimmen.

Für alle, die dabei sein wollen: Die Anmeldefrist zur Fachtagung als Teil der DMR Mitgliederversammlung läuft für Mitglieder des Deutschen Musikrates noch bis zum 16. September 2024. Weitere Interessenten können sich ab sofort über diesen Link für eine Teilnahme vormerken lassen und werden ab Mitte September von uns informiert, ob es mit einer Teilnahme klappt. Dies ist abhängig vom Anmeldestand der Mitglieder und den räumlichen Kapazitäten am Veranstaltungsort. Verpassen muss die Tagung aber niemand, denn sie wird auch online live gestreamt!

Die Tagung „Musik und Gesundheit“ findet in Kooperation mit dem Berliner Centrum für Musikermedizin an der Charité Berlin statt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier, das vollständige Tagungsprogramm hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum
 
 
 

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Tel.: +49 (0)30 308810-20
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