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Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz umsetzen: Musikrat appelliert an Bund und Länder
Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier: Deutscher Musikrat setzt sich für Soloselbständige ein
Deutscher Musikrat plädiert für ein geregeltes Hochfahren des Musiklebens
Auswertung der DMR-Umfrage zeigt dringlichsten Handlungsbedarf auf
Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ informiert über den Stand der Planungen
Neues aus den Mitgliedsverbänden
Impressum
 
 
Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz umsetzen: Musikrat appelliert an Bund und Länder
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Bundesregierung bemüht sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie um schnelle und unbürokratische Hilfe, explizit auch für Soloselbständige der Kreativbranche. Das vom Bundeskabinett beschlossene Vergabeverfahren für Hilfsleistungen sieht vor, dass finanzielle Zahlungen nur für Liquiditätsengpässe bei Betriebsausgaben gewährt werden, nicht aber für „Gewinne“, unter die die nun ausbleibenden Honorare etwa für Musikerinnen und Musiker gefallen wären. Nur in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurden unkomplizierte Soforthilfsmaßnahmen für Soloselbständige eingeführt, für die inzwischen allerdings keine Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel erschöpft sind.

Die Konferenz der Wirtschaftsminister stimmte am 07. April 2020 einstimmig für einen monatlichen Pauschalbetrag für Soloselbständige, der auf Basis von nachgewiesenen coronabedingten Umsatzeinbrüchen für maximal drei Monate gewährt wird. Betriebskosten sollen demnach zusätzlich bezuschusst werden. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Alleingang bereits jetzt den freien Kulturschaffenden, wie auch Angehörigen anderer freier Berufe, einen monatlichen Pauschbetrag von 1.180 Euro aus Landesmitteln.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und an die Bundesregierung, den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 zur Coronasoforthilfe für Soloselbständige umzusetzen. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung vom 15. April muss von einem Stillstand des Konzertlebens bis mindestens zum Sommer ausgegangen werden. Wenn jetzt nicht unbürokratisch den Soloselbständigen geholfen wird, entstehen für diese Kulturschaffenden existenzielle Notlagen und unser Kulturleben wird auf Jahre hinaus nachhaltigen Schaden erleiden.“

 
 
 
 
Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier: Deutscher Musikrat setzt sich für Soloselbständige ein
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In einem offenen Brief hat sich der Deutsche Musikrat an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt und auf dringende Nachsteuerungsbedarfe in Bezug auf die aktuellen Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige hingewiesen.

In dem Brief von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, heißt es: „Wer als Soloselbstständiger seine Lebensgrundlage auf seiner persönlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit aufgebaut hat, steht jetzt oftmals schlicht vor der Existenzfrage. Denn diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können. Der übergangslose Weg andererseits vom steuerzahlenden Kleinstunternehmer zum ALG II-Empfänger ist für die systemrelevante Arbeit der Kulturschaffenden kritikwürdig. So führen die aktuellen Regelungen zu doppelter Bürokratie und Systemverdruss.

Um die Existenzbedrohung Kulturschaffender und die langfristige Zerstörung der bildungskulturellen Infrastruktur in unserem Land zu vermeiden, bitten wir Sie gleichermaßen herzlich wie nachdrücklich, den einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020, Soloselbständigen der Kulturbranche eine Pauschale von „bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate)“ zu zahlen, zu übernehmen.“

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte in einem Schreiben vom 08. April 2020 die aktuelle, ungerechte Verteilung der Hilfsgelder in Bezug auf die Soloselbständigen thematisiert. In dem Brief wird eine zeitlich befristete Pauschalzahlung vorgeschlagen, durch die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von freiberuflichen Kreativen ein Stück weit ausgeglichen werden.

Den Brief des Deutschen Musikrates in voller Länge finden Sie hier.

 
 
 
 
Deutscher Musikrat plädiert für ein geregeltes Hochfahren des Musiklebens
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Bundesregierung hat am 15. April 2020 erste Lockerungen der aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Während u.a. kleinere Geschäfte, Bibliotheken und demnächst auch Friseure unter strengen Auflagen zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen dürfen, bleiben Großveranstaltungen – unter die auch die Vorstellungen an den Konzert- und Opernhäusern fallen – bis mindestens 31. August 2020 verboten. Wie genau Großveranstaltungen zu definieren sind und inwieweit die Corona-Maßnahmen auch in den nächsten Wochen und Monaten das gesamte analoge Musikleben betreffen, bleibt indes unklar.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Gerade in Zeiten der Krise besinnt sich die Gesellschaft auf den Wert unseres reichen Kulturlebens als ein wichtiges ‚Grundnahrungsmittel‘ für Herz und Seele. Das analoge Erleben kann durch die derzeitigen digitalen Musikangebote nicht ersetzt werden. Zudem werden die Existenznöte der Hundertausenden freiberuflichen Musikschaffenden immer gravierender, deren Einnahmen von heute auf morgen weggebrochen sind. 98% der konzertierenden und unterrichtenden Musikerinnen und Musiker sind laut unserer Umfrage davon betroffen. Deshalb appelliert der Deutsche Musikrat an Bund und Länder, überall dort, wo Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, das Musikleben bald wieder zu ermöglichen. Dies betrifft Konzerte ebenso wie Proben von Chören und Ensembles sowie den Unterrichtsbetrieb in Musikschulen und Musikhochschulen. Auch wenn wir uns für eine Weile an neue Konzert-Etikette gewöhnen werden müssen: Ein Konzert mit verringerter Zuschauerzahl, mit Mundschutz und Abstandspflicht ist in jedem Fall besser als keins.“

 
 
 
 
Auswertung der DMR-Umfrage zeigt dringlichsten Handlungsbedarf auf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Deutsche Musikrat hat im Zeitraum vom 06. März bis zum 31. März 2020 eine Online-Umfrage unter Kulturschaffenden über die Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Arbeit durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich zahlreiche Mitgliedsverbände des Musikrates wie auch viele andere Akteurinnen und Akteure des Musiklebens, so dass ein repräsentativer Querschnitt durch den gesamten Musikbereich erfasst wurde. Die Ergebnisse der Umfrage liefern ein umfassendes Bild der Probleme und finanziellen Schäden, die sich für die Musikszene in Deutschland derzeit ergeben: 98 Prozent der Befragten sind demnach massiv von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen bis hin zur Existenzgefährdung. Dies betrifft sowohl das professionelle Musikleben als auch die Amateurmusikszene. Beeinträchtigt wird die Arbeit der Musikerinnen und Musiker der Umfrage zufolge vor allem durch die Absage von Veranstaltungen, die Schließung von musikpädagogischen Einrichtungen und Veranstaltungsstätten und die eingeschränkte Funktionsfähigkeit von Vereinen und Verbänden durch die Umstellung auf virtuelle Arbeits- und Kommunikationstechniken.

In Bezug auf notwendige staatliche Hilfsmaßnahmen wurde neben einem Nothilfefonds für Freischaffende, der Senkung von Steuerlasten und einem Kreditprogramm mit geringen oder keinen Zinsen als dringlichste Maßnahme vielfach die Absicherung von Soloselbständigen durch ein auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten befristetes pauschales Übergangsgeld genannt. Deutlich wurde auch, dass der Musik- und Veranstaltungsbereich als einer der ersten von den Corona-Maßnahmen betroffen war und als einer der letzten betroffen sein wird. Die Ergebnisse bilden eine gute Grundlage für die aktuelle Arbeit des Deutschen Musikrates.

Mehr Informationen zur musikpolitischen Arbeit des DMR in der Coronakrise finden Sie hier.

 
 
 
 
Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ informiert über den Stand der Planungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Wettbewerb „Jugend musiziert“ war im Januar und Februar 2020 in die 57. Runde gestartet. An den rund 170 Regionalwettbewerben hatten sich beinahe 20.000 Kinder und Jugendliche beteiligt. Rund 7.000 erfolgreiche Musikerinnen und Musiker hatten einen 1. Preis mit Weiterleitung zu den Landeswettbewerben erhalten. Alle ab Mitte März geplanten Landeswettbewerbe „Jugend musiziert“ mussten aufgrund der Coronakrise abgesagt werden. Damit konnte auch der Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ 2020 als bundesweite Plattform der künstlerischen Standortbestimmung und der musikalischen Begegnung musizierender Jugendlicher nicht stattfinden.

Der Projektbeirat „Jugend musiziert“, die Projektleitung und die Geschäftsführung des Deutschen Musikrates haben sich in Beratungen darauf verständigt, dass aus unterschiedlichen Gründen weder eine Verschiebung des Wettbewerbs auf einen anderen Zeitpunkt in diesem Jahr möglich ist noch eine grundsätzliche Verschiebung des Wettbewerbsturnus. Die Kategorien aus dem Jahr 2020 zusätzlich beim Wettbewerbsjahrgang 2021 anzubieten, ist ebenfalls aufgrund der terminlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Für die Beibehaltung des 3-Jahres-Turnus der angebotenen Kategorien hingegen spricht unter anderem, dass sich viele Jugendliche mit ihren Lehrkräften bereits auf die für 2021 ausgeschriebenen Kategorien vorbereiten. Zudem stehen die gastgebenden Städte und Bundesländer der kommenden Bundeswettbewerbe „Jugend musiziert“, die anhand der angebotenen Kategorien in den Jahren und der entsprechend erforderlichen organisatorischen und logistischen Voraussetzungen ausgewählt wurden, bereits fest. Die Organisatoren des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ prüfen derzeit die Möglichkeit, zumindest das Wettbewerbsfestival WESPE im September dennoch zu realisieren.

Weitere Informationen und Neuigkeiten zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.

 
 
 
 
Neues aus den Mitgliedsverbänden
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Deutsche Orchestervereinigung: Deutsche Orchester-Stiftung hilft freischaffenden Musikerinnen und Musikern in Not mit Soforthilfen

Nachdem im Zuge der Corona-Krise die Einkünfte vieler Freischaffender quasi über Nacht weggebrachen, hat die Deutsche Orchester-Stiftung (DO-S) kurzfristig finanzielle Unterstützung für Betroffene in Not organisiert. Innerhalb von drei Wochen sammelte das Stiftungsteam unter der Schirmherrschaft von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und dem Chefdirigenten der Berliner Philharmoniker Kirill Petrenko Spenden in Höhe von einer Million Euro. Sie wurden an 2.500 Antragstellerinnen und Antragsteller aus der freien Szene ausgezahlt. Die Bedürftigen erhielten jeweils € 400.

Die Spendensammlung der DO-S läuft weiter, damit noch weitere Anträge berücksichtigt werden können. DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens ist Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung.

 
 
 
 
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