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1. Deutscher Musikrat freut sich auf intensive Debatte über Urheberrechtsreform im Deutschen Bundestag
2. Urheber/innen stärken! Deutscher Musikrat fordert rasche Umsetzung der Urheberrechtsreform
3. Sicherheitsnetz für den Neustart: Deutscher Musikrat begrüßt geplanten Fonds des Bundesfinanzministeriums zur Absicherung von Kulturveranstaltungen
4. Bundesjazzorchester: Online-Seminar „Jazz in der ARD“
5. Deutscher Musikwettbewerb 2021: erste Runde digital und Verschiebung der 2.- 4. Runde auf August 2021
6. #DMRService: neues Förderprogramm für Festivals
7. #DMRLouderTogether: Amateurmusikszene bangt um Fortbestehen
Impressum
 
 
1. Deutscher Musikrat freut sich auf intensive Debatte über Urheberrechtsreform im Deutschen Bundestag
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Nachdem Kritik, u.a. vom Deutschen Musikrat, laut wurde, dass das Bundeskabinett die rasche Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht in nicht nachvollziehbarer Weise verzögert habe, hat das Kabinett heute dem Referentenentwurf der Richtlinie zugestimmt. Als nächstes wird der Bundestag über offene Fragen des Entwurfs diskutieren. Bis zum 07. Juni 2021 muss die Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt den heutigen Entschluss des Bundeskabinetts, mit dem der Weg frei gemacht wurde für eine intensive Debatte im Bundestag. Auch wenn der aktuelle Entwurf nun faire Spielregeln im Netz vorsieht und Kreativschaffenden dadurch eine bessere Vergütung ihrer Leistungen sichern wird, gibt es stellenweise noch erheblichen Diskussionsbedarf. Dieser muss im parlamentarischen Verfahren nun angemessenen Raum erhalten, wobei auch die Änderungsvorschläge der zivilgesellschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden müssen. Wenn dies gelingt, bietet das Urheberrechtsgesetz die große und seltene Chance, durch faire Regelungen nachhaltig die Situation für Kreativschaffende zu verbessern: eine Win-Win-Situation für Urheber/innen wie für Nutzer/innen, denn Kunst und Kultur gibt es nur, wenn ihre Schöpfer/innen davon leben können.“

Die neue Urheberrechtsrichtlinie umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen und soll zu einem gerechteren Interessensausgleich zwischen allen beteiligten Akteuren beitragen.

 
 
 
 
 
 
 
 
2. Urheber/innen stärken! Deutscher Musikrat fordert rasche Umsetzung der Urheberrechtsreform
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht wurde 2020 in einem zweistufigen Konsultations-Prozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz diskutiert, an dem sich auch der Deutsche Musikrat mit zwei Stellungnahmen beteiligte. Die Richtlinie muss bis zum 07. Juni 2021 umgesetzt werden und soll durch eine Stärkung des Urheberrechts für einen gerechteren Interessensausgleich zwischen allen beteiligten Akteuren sorgen. Nun muss die Bundesregierung der Beschlussfassung zustimmen, bevor anschließend der Deutsche Bundestag darüber beraten wird. Doch das Thema wurde in dieser Woche kurzfristig wieder von der Agenda des Kabinetts genommen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu entscheiden. Die Verzögerung ist nicht zielführend, denn der öffentliche Konsultationsprozess ist längst beendet. Dieser bot ausreichend Gelegenheit für die inhaltliche Auseinandersetzung. Die noch bestehenden Schwächen des Entwurfs sollten nun im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, doch dafür muss das Kabinett den Weg frei machen. Für Urheber/innen und ausübende Künstler/innen, von denen durch die Corona-Zeit ohnehin viele in existenzielle Nöte geraten sind, wird die Umsetzung der Urheberrechtsreform künftig entscheidende Verbesserungen mit sich bringen, insbesondere was ihre Position gegenüber Internetplattformen angeht. Jetzt gilt es, die Kreativschaffenden bestmöglich an der Wertschöpfung ihrer Leistungen zu beteiligen.“

Die neue Urheberrechtsrichtlinie umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen.

 
 
 
 
© Jacob Lund/ Shutterstock
 
 
 
 
3. Sicherheitsnetz für den Neustart: Deutscher Musikrat begrüßt geplanten Fonds des Bundesfinanzministeriums zur Absicherung von Kulturveranstaltungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die Einrichtung eines Fonds angekündigt, um die Planungssicherheit für die Kulturbranche zu erhöhen und dadurch nach Abflauen der Pandemie möglichst schnell kulturelle Aktivitäten wieder zu ermöglichen. So soll der Fonds zum einen kleinere Kulturveranstaltungen finanziell unterstützen, wenn diese aufgrund von Hygienevorgaben mit wenig Publikum und damit unrentabel stattfinden. Zum anderen wird der Fonds als eine Art Versicherung einspringen, sollten größere Kulturveranstaltungen aufgrund der Corona-Entwicklungen kurzfristig abgesagt werden müssen.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, mit einem Fonds Kulturschaffende dazu zu motivieren, trotz der derzeit noch widrigen Bedingungen Kulturveranstaltungen zu planen. Planung braucht Vorlauf – der Fonds als eine Art „Sicherheitsnetz“ wird für die Öffnungsperspektiven des Musiklebens, das derzeit so schmerzlich verstummt ist, essenzielle Dienste leisten. Bis das Infektionsgeschehen aber Kulturveranstaltungen wieder zulässt, bedarf es dringend einer Verlängerung des ‚NEUSTART KULTUR‘-Programms, um die vielen betroffenen Bereiche des Musiklebens über die nächsten Monate zu sichern. Seine Wirksamkeit hat dieses Rettungsprogramm, dessen Teilprogramme oft überzeichnet waren, unter Beweis gestellt. Erst die Kombination aus einer Verlängerung des effizienten ‚NEUSTART KULTUR‘-Programms – zur kurz- und mittelfristigen Absicherung des Kultur- und Musiklebens in seiner einzigartigen Vielfalt – mit dem geplanten Fonds für die längerfristige Planungsperspektive wird ein kraftvoller Antriebsmotor sein für den lang ersehnten Reset des Kulturlebens.“

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „NEUSTART KULTUR“ wurde von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in enger Zusammenarbeit mit Kulturdachverbänden entwickelt. Grütters wirbt derzeit um eine Mittelaufstockung von 1,5 Milliarden Euro für die Fortführung von „NEUSTART KULTUR“, denn von der „Kulturmilliarde“, die 2020 aus Bundesmitteln hierfür zur Verfügung gestellt wurde, sind bereits über 900 Millionen Euro durch die mittlerweile fast 60 Programme belegt.

 
 
 
 
 
 
 
 
4. Bundesjazzorchester: Online-Seminar „Jazz in der ARD“
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Bundesjazzorchester bietet seinen aktuellen und ehemaligen Mitgliedern in Kooperation mit seinem Förderer, dem Westdeutschen Rundfunk (WDR), am Donnerstag, 04. Februar, 10:00 Uhr, den Online-Vortrag „Jazz in der ARD – Von der Konzertaufzeichnung bis zur CD-Bemusterung“ an. Was sind EBU-Rechte, also Rechte im Zusammenhang mit der European Brodcasting Union? Wie kommt meine Musik ins Radio? Und wie werde ich Gastsolistin oder Gastsolist bei der WDR Big Band? Darüber sprechen am 04. Februar Tinka Koch und Jörg Heyd. Tinka Koch ist seit 2019 verantwortlich für die Jazz & World Redaktion beim WDR. Als Redakteurin gibt sie einen Einblick in die Arbeit beim Hörfunk und zeigt auf, welche Verdienstmöglichkeiten es dort für Jazzmusikerinnen und -musiker gibt. Jörg Heyd arbeitet als freier Autor und Producer für die WDR Big Band und steht im Anschluss für Fragen rund um das Ensemble zur Verfügung. Ein weiteres Online-Seminar ist für den 23. Februar um 14:00 Uhr in Planung. In Kooperation mit den Förderprojekten Zeitgenössische Musik wird der Rechtsanwalt für Kultur und Entertainment Dr. Thomas Hieber zum Thema „Urheberrecht: Sampling/Zitieren/Arrangements" sprechen. Weitere Informationen gibt es hier.

 
 
 
 
Tinka Koch und Jörg Heyd/ © Heide Prange und WDR Fußwinkel
 
 
 
 
5. Deutscher Musikwettbewerb 2021: erste Runde digital und Verschiebung der 2.- 4. Runde auf August 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Deutsche Musikwettbewerb (DMW) hat in Abstimmung mit dem Projektbeirat, der Geschäftsführung des Deutschen Musikrates und dem Ordnungsamt der Stadt Freiburg entschieden, den DMW 2021 im März nicht live auszutragen. Die 1. Wettbewerbsrunde wird digital (durch Einsenden eines Videos) durchgeführt. Die Runden 2 bis 4 werden auf den 04.-14. August 2021 verschoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 
© DMW/ Uwe Niklas
 
 
 
 
6. #DMRService: neues Förderprogramm für Festivals
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Noch bis zum 31. Mai 2021 können sich Kleinst- und Eintages- sowie „Umsonst & Draußen“-Festivals bei der Initiative Musik um eine Förderung bewerben. Mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR werden in diesem Teilprogramm für „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ die Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Veranstaltungen unterstützt. Antragsberechtigt sind überregionale Kleinst- und Eintagesfestivals, übernommen werden bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Das Teilprogramm, durchgeführt von der Initiative Musik, läuft seit dem 01. Februar. Weitere Informationen gibt es hier.

 
 
 
 
© Aranxa Esteve
 
 
 
 
7. #DMRLouderTogether: Amateurmusikszene bangt um Fortbestehen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In seinem Neujahrsappell richtet sich der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. an die breite Öffentlichkeit auf Bundes- und Länderebene. Man habe Verständnis für die Maßnahmen und ihre Notwendigkeit und sei dankbar für die zur Verfügung gestellten Hilfen, dennoch wachse die Sorge um ein Fortbestehen der Kulturellen Vielfalt der Amateurmusik. So fehlten nicht nur der reguläre Konzert- und Probenbetrieb, auch der Ensembleunterricht an Schulen und Musikschulen könne nicht wie gewohnt stattfinden. Zur Sicherung des immateriellen Kulturerbes mit der „Chormusik in deutschen Amateurchören“ und dem „Instrumentalen Laien- und Amateurmusizieren“ brauche es daher jetzt Konzepte für eine Zeit nach dem Lockdown mit Perspektiven für eine Wiederaufnahme des Proben- und Konzertbetriebs sowie der Ensemblearbeit in den Schulen. Zum vollständigen Appell des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. gelangen Sie hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum
 
 
 
 

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D-10117 Berlin

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