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1. Deutscher Musikrat und Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern von den Bildungsminister/innen der Länder mehr Präsenzbetrieb für die Musikhochschulen
2. Präsidium diskutiert zu NEUSTART KULTUR-Programmen
3. Premiere für das Musikforum
4. Ausnahmeregelungen bei Künstlersozialkasse ermöglichen
5. Spitzenorchester haben bei Frauenanteil Nachholbedarf
6. #DMRService: Von Transparenzregistergebühren befreien lassen
Impressum
 
 
1. Deutscher Musikrat und Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern von den Bildungsminister/innen der Länder mehr Präsenzbetrieb für die Musikhochschulen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Für die 24 staatlichen deutschen Musikhochschulen startet im April das dritte Semester, das ganz im Zeichen von Corona steht. In den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen betrifft dies derzeit etwa 17.000 Studierende, die seit einem Jahr auf wesentliche Bereiche in ihren Studiengängen, vor allem auf Ensemble- und Orchesterspiel, Projektarbeit und Auftrittserfahrungen, verzichten müssen. 20% von ihnen erwägen derzeit einen Abbruch ihres Studiums.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat und die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern die Landesminister/innen für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, ab April die schrittweise Rückkehr der Musikhochschulen zum Präsenzbetrieb zu ermöglichen. Mit dem gezielten Einsatz von Schnelltests, einer grundsätzlichen Steigerung der Impfaktivität und der Bereitstellung von größeren Räumlichkeiten kann das dringend notwendige Zusammenspiel von analoger und digitaler Lehre Wirklichkeit werden. Wenn jetzt nicht der Startschuss für eine verantwortungsvolle Öffnungsstrategie gesetzt wird, berauben wir nicht nur die junge Generation ihrer Bildungschancen, sondern riskieren auf viele Jahre hinaus einen gigantischen Aderlass der international hochgeschätzten Musikhochschullandschaft, die zur DNA unserer Kulturellen Vielfalt gehört.“

Hierzu Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, Vorsitzende der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen: „Die 24 deutschen Musikhochschulen konnten mit gut ausgearbeiteten Hygienekonzepten und ihrer im Vergleich zur gesamten Hochschullandschaft geringen Anzahl an Studierenden bis zur Verschärfung des Lockdown im Dezember 2020 mit großer Verantwortlichkeit einen zufriedenstellenden Präsenzbetrieb aufrechterhalten. Dahin müssen wir mit Beginn des Sommersemesters zurückkehren, um die Studierenden ausreichend für eine Berufstätigkeit in der Kultur zu befähigen. Es bedarf jetzt seitens der zuständigen Länderministerien eines klaren Signals, damit die Qualität der Lehre nicht weiter leidet. Ohne den Erfahrungsraum von gemeinsamem Musizieren und Bühnenauftritt vor realem Publikum führt kein Studium zum Ziel: Künstlerische Studiengänge bedingen die analoge Begegnung.“

Das „Recht auf Bildung“ wurde von den Vereinten Nationen schon 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie 2000 in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union aufgenommen.

 
 
 
 
© Yanuthai/ Shutterstock
 
 
 
 
2. Präsidium diskutiert zu NEUSTART KULTUR-Programmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In der vergangenen Woche tagte das Präsidium des Deutschen Musikrates unter Vorsitz von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, unter anderem zum Stand der NEUSTART KULTUR-Programme. Außerdem auf der Tagesordnung standen das Thema Nachhaltigkeit und Berichte aus den Bundesfachausschüssen. Weitere Informationen zur Besetzung des Präsidiums des Deutschen Musikrates finden Sie hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
3. Premiere für das Musikforum
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Mit dem Musikforum hatte in der vergangenen Woche ein neues Kommunikationsformat, initiiert von Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, seine Premiere. Mit dem Musikforum entsteht ein Forum des Gedankenaustausches und der Meinungsbildung zu aktuellen wie zu Grundsatzthemen des Musiklebens in gesellschaftspolitischen Zusammenhängen. Es behandelt genreübergreifende Themen, die nicht alleine durch die Arbeit der jeweiligen vorhandenen Beratungsgremien abgedeckt sind. Die Beratungen des Musikforums erfolgen anlassbezogen auf Einladung des Generalsekretärs. Zu dem Thema „Musik, Kultur und Wirtschaft – Nachhaltige Strukturentwicklung“ diskutierten unter Vorsitz von Prof. Dieter Gorny und Gerhard Meinl, Präsidiumsmitgliedern des Deutschen Musikrates, Vertreterinnen und Vertreter der Musikwirtschaft und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. So ging es unter anderem um Nachbesserungsbedarfe bei Fördermaßnahmen, die Notwendigkeit einer langfristigen Verankerung von Kulturausgaben in Haushaltsplanungen über das Ende der Pandemie hinaus sowie Möglichkeiten, Veranstaltungsausfälle zu kompensieren, und Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Kulturlebens.

 
 
 
 
 
 
 
 
4. Ausnahmeregelungen bei Künstlersozialkasse ermöglichen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Im Interview mit Christian Schuler vom Bayerischen Rundfunk sprach Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, über die aktuelle Lage der Kulturschaffenden. Die Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März sei zu erwarten gewesen, allerdings bedeuteten weitere coronabedingte Einschränkungen auch eine Verschärfung der Notlage, in der sich viele Musikerinnen und Musiker befänden. Außerdem fürchteten viele Akteure des Musiklebens momentan, aufgrund zu geringer Verdienste aus künstlerischer Tätigkeit und zu hoher Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen ihre Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Ein Nebenverdienst von mehr als 450 Euro im Monat aus nichtkünstlerischer Tätigkeit dürfe, so Höppner, in der aktuellen Lage keinen Ausschluss aus der KSK bedeuten. Stattdessen brauche es jetzt eine Ausnahmeregelung. Darüber hinaus sei es notwendig, den Kreativschaffenden mit langfristigen Strategien Perspektiven für die Zeit nach Corona zu eröffnen. Das gesamte Interview zum Nachhören gibt es hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
5. Spitzenorchester haben bei Frauenanteil Nachholbedarf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In den 129 öffentlich finanzierten Orchestern in Deutschland sind durchschnittlich vier von zehn Pulten mit einer Frau besetzt, in den Stimmführer- und Solopositionen hoch dotierter Orchester hingegen nur halb so viele. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Erhebung, die das vom Deutschen Musikrat getragene Deutsche Musikinformationszentrum (miz) durchgeführt hat. Details präsentiert das miz auf einem Infografikposter zur Chancengleichheit in deutschen Berufsorchestern. Kooperationspartner sind die Deutsche Orchestervereinigung und der Deutsche Bühnenverein. Die miz-Orchestererhebung „Am Pult der Zeit!?“ zeigt erstmals, wie viele Männer und Frauen in deutschen Berufsorchestern in den einzelnen Stimmgruppen und auf welchen Positionen besetzt sind. Durchschnittlich sind 39,6 % der Orchestermitglieder in deutschen Berufsorchestern weiblich. Mit steigendem Renommee des Orchesters und höherer Stimmposition wird zunehmend deutlich: In Spitzenorchestern ist der Anteil an Frauen in höheren Dienststellungen mit 21,9 % besonders niedrig.
  
Das gleichzeitig zur Erhebung veröffentlichte Poster zeigt eine detailreiche Infografik zur „Geschlechterverteilung in Berufsorchestern“. Die Poster sind kostenlos gegen eine Versand- und Servicepauschale erhältlich. Begleitend dazu veröffentlicht das miz unter www.miz.org/orchestererhebung ein vertiefendes Informationsangebot mit allen Kennzahlen der Untersuchung und Hinweisen zur Methodik sowie Interviews und weiteren Informationen zur Orchesterlandschaft in Deutschland. Das Infografikposter setzt die miz-Reihe „Musikleben in Zahlen“ fort, die im Dezember 2020 mit der Veröffentlichung „Bühne frei für Vielfalt! Opernrepertoire in Deutschland“ ihren Anfang nahm. Das nächste Poster erscheint im Sommer 2021 zum Thema „Amateurmusizieren“ und zeigt, wie viele Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit musizieren, in welchen Kontexten sie dies tun und welche Instrumente sie am liebsten spielen. Die miz-Reihe „Musikleben in Zahlen“ wird ermöglicht durch die freundliche Unterstützung des Musikverlags Hal Leonard Europe GmbH.
  
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick und die komplette Pressemitteilung des miz zum Nachlesen gibt es hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
6. #DMRService: Von Transparenzregistergebühren befreien lassen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Derzeit werden die Gebührenbescheide für Vereine verschickt, die im Transparenzregister geführt werden – diese Gebühr liegt seit 2020 bei 4,80 Euro im Jahr. Das Transparenzregister erfasst nach dem Geldwäschegesetz (GwG) die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und Vereinigungen – so gibt es auch eine automatische Registrierung für jeden eingetragenen Verein. Gemeinnützige Vereine sind allerdings seit 2020 nach §4 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) dazu berechtigt, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Möglich ist das auf der Internetseite des Transparenzregisters.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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D-10117 Berlin

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