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1. Sang- und klanglos geht es nicht: Deutscher Musikrat und AG Chorleitung der deutschen Musikhochschulen fordern Sicherstellung der Lehre für Chorleiter/innen
2. Endspurt zum neuen Urheberrechtsgesetz: Deutscher Musikrat appelliert an Rechtsausschuss, letzte Kritikpunkte am Entwurf
3. Deutscher Musikrat und Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern von den Bildungsministerinnen und –ministern der Länder mehr Unterstützung für eine Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an Musikhochschulen
4. Deutscher Orchesterwettbewerb: Musizierende messen sich virtuell
5. Rekordteilnahme beim Deutschen Musikwettbewerb
6. Edition Zeitgenössische Musik: Neue Komponistinnen und Komponisten zur Förderung ausgewählt
7. #DMRLouderTogether: Junge Ohren Preis #15
8. #DMRService: Neue Klassik-Themenwelt der ARD-Mediathek bringt Live-Konzerte in die Wohnzimmer
Impressum
 
 
1. Sang- und klanglos geht es nicht: Deutscher Musikrat und AG Chorleitung der deutschen Musikhochschulen fordern Sicherstellung der Lehre für Chorleiter/innen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In der Corona-Zeit wird Chorsingen zunehmend stigmatisiert, gilt doch das gemeinsame Singen aufgrund des vermehrten Aerosol-Ausstoßes als besonders gefährlich. Dabei gerät die Bedeutung des Chorsingens für das individuelle Wohlbefinden, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zusehends in Vergessenheit. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Chorleitung an deutschen Musikhochschulen ruft der Deutsche Musikrat daher zur Sicherstellung der Lehre insbesondere auch im Fach Chorleitung auf, um das Kulturgut Chorsingen, das 2014 zum immateriellen Weltkulturerbe ernannt wurde, mittel- und langfristig vor bleibenden Corona-Schäden zu bewahren.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Chorleitung die Bildungsminister/innen der Länder auf, den Lehrbetrieb an Musikhochschulen insgesamt, speziell aber für das Fach Chorleitung finanziell und logistisch so zu unterstützen, dass durch den Einsatz von Selbsttests, Lüftungsanlagen und geeigneten Räumlichkeiten der Präsenzbetrieb wieder ermöglicht wird. Chorleitung kann man nicht vorrangig virtuell erlernen, hierfür bedarf es Übungs- und Konzertchöre. Hochschulensembles müssen daher, wenn ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen möglich ist, mit professionellen Klangkörpern gleichgesetzt werden, die ihrer Arbeit im Rahmen der Berufsausübung weiterhin nachgehen können. Denn nur, wenn das derzeitige Verstummen der Stimmen an den Musikhochschulen schnellstmöglich endet, kann mittel- und langfristig ein Qualitätsverlust im professionellen Chorbereich ebenso wie in der Amateurmusik mit ihren über drei Millionen begeisterten Sängerinnen und Sängern verhindert werden.“

Hierzu Prof. Anne Kohler, Sprecherin der AG Chorleitung der deutschen Musikhochschulen: „Es ist alarmierend, dass wir eine Generation von Schul- und Kirchenmusikerinnen und -musikern ausbilden, die Chorsingen und Chorleitung nicht adäquat erlernen darf. Die jungen Menschen starten minderqualifiziert in die Berufspraxis, wenn die Politik die Hochschulen daran hindert, ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Das Singen an Schulen, in der Jugendchorarbeit, in Kirchen und im Profibereich ist in Gefahr!“

Gemeinsam mit der Rektorenkonferenz der Deutschen Musikhochschulen hat der Deutsche Musikrat auf die schwierige Ausbildungssituation von Musikstudierenden hingewiesen und betont, dass durch den Corona-bedingten Mangel an Schlüsselerfahrungen wie dem gemeinsamen Proben, Projektarbeit und Auftritten vor Publikum junge Musiker/innen dauerhaft in ihren Zukunftschancen und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschädigt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
2. Endspurt zum neuen Urheberrechtsgesetz: Deutscher Musikrat appelliert an Rechtsausschuss, letzte Kritikpunkte am Entwurf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die europäische Urheberrechtsrichtlinie muss bis 07. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt sein. Das dahinter stehende, komplexe Verfahren ist nach einem öffentlichen Konsultationsprozess und der Zustimmung durch die Bundesregierung inzwischen auf der Zielgeraden angekommen: den Beratungen im Bundestag. In diesem Zusammenhang wurde die Urheberrechtsrichtlinie am Montag, den 12. April 2021 vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert. Diese Debatte bot Gelegenheit, den vorliegenden Entwurf nochmals in kritischen Punkten zu präzisieren und zu modifizieren.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, in seiner Sitzung am 12. April für die noch bestehenden Kritikpunkte an der Urheberrechtsrichtlinie angemessene Lösungen zu erarbeiten. Denn die anvisierten Bedingungen sind stellenweise für die Kreativschaffenden noch nicht fair austariert: Insbesondere die Geringfügigkeitsgrenze ist in dieser Form für Urheber/innen nicht hinnehmbar, und Streamingdienste müssen weitaus stärker verpflichtet werden, Daten an die Verwertungsgesellschaften zu übermitteln. Diese Unklarheiten und Defizite sollte in den letzten Zügen dieses insgesamt sehr konstruktiven und inhaltsbasierten Gesetzgebungsprozesses nun bereinigt werden, so dass die europäische Urheberrechtsrichtlinie für das Kunst- und Kulturleben in Deutschland ein echter Gewinn sein wird.“

Nach der öffentlichen Anhörung und Beratung im Rechtsausschuss und der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesentwurf danach ebenfalls zu, wird das Gesetz abschließend vom Bundespräsidenten ausgefertigt.

 
 
 
 
© stockyimages/ shutterstock
 
 
 
 
3. Deutscher Musikrat und Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern von den Bildungsministerinnen und –ministern der Länder mehr Unterstützung für eine Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an Musikhochschulen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Qualität der Ausbildung der Studierenden an den 24 staatlichen deutschen Musikhochschulen, ebenso wie an privaten Institutionen, leidet seit Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 massiv. So sind beispielsweise für die Studierenden Schlüsselerfahrungen wie das gemeinsame Proben, Projektarbeit und Auftritte vor Publikum kaum möglich. In der Konsequenz werden die jungen Musiker/innen in Bezug auf ihre Zukunftschancen und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft geschädigt.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat und die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern die Landesminister/innen für Bildung, Wissenschaft und Kultur dazu auf, sich für die Bewahrung der Musikhochschullandschaft mit ihrer einzigartigen Ausbildungsqualität einzusetzen. Dafür sind unbürokratische finanzielle Hilfen für die Musikhochschulen unabdingbar, um die mittlerweile bekannten Schutzmaßnahmen konsequent und wirksam umsetzen zu können: etwa um systematisch Corona-Schnelltests für Studierende und Lehrende bereitzustellen, größere Räumlichkeiten anzumieten und Lüftungstechnik für die Hochschulräume anzuschaffen bzw. zu modernisieren. Auf diese Weise müssen – unter sicheren Bedingungen – zeitnah wieder mehr Präsenzveranstaltungen und damit auch eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung ermöglicht werden. Solche verlässlichen Werkzeuge, die nach einem Jahr der Pandemie nun endlich zur Verfügung stehen, jetzt nicht zu nutzen, wäre nicht nur fahrlässig: Dies wäre ein Verrat an den Bildungschancen einer ganzen Generation von Musikerinnen und Musikern.“

Hierzu Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, Vorsitzende der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen: „Nach mehr als einem Jahr erheblicher Einschränkungen jeglicher Ensemble-, Chor- und Orchesterarbeit sowie dem vollständigen Aussetzen von Auftrittserfahrungen stehen wir am Wendepunkt und sehen, wie die Bildungsbiografien von Musikstudierenden nachhaltig Schaden nehmen. Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen und der Deutsche Musikrat appellieren an die Landesminister/innen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, aktiv unterstützend zu handeln und in Verantwortung für die Bildungschancen der jungen Generation eine schrittweise Erweiterung der Präsenzlehre an den Musikhochschulen zu ermöglichen. Wir brauchen verlässliche Lösungen, um zeitnah in kleinen Gruppen/Ensembles arbeiten und noch in diesem Semester unter Verwendung von Tests größere (Orchester-) Formationen und Projekte re-etablieren zu können.“

Präsenzlehre kann derzeit an Musikhochschulen auf der rechtlichen Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 25. November 2020 durchgeführt werden, in dem „künstlerische Ausbildungsabschnitte“ explizit von der Umstellung auf digitale Lehre ausgeschlossen sind. Auch mit Verschärfung des Lockdowns blieb diese Option auf Präsenz für das Üben und den Unterricht bestehen. Doch um diese Möglichkeit zu nutzen, benötigen Musikhochschulen die finanzielle Unterstützung durch ihre jeweiligen Landesregierungen, um beispielsweise die Hygienekonzepte umzusetzen und auszuweiten.

 
 
 
 
© Ivan Kislitsin/ shutterstock
 
 
 
 
4. Deutscher Orchesterwettbewerb: Musizierende messen sich virtuell
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Deutschlands größte Meisterschaft für Amateurorchester findet in diesem Jahr virtuell statt: 73 Ensembles mit insgesamt rund 3500 Musikerinnen und Musikern haben sich für die Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW) „virtuell. virtuos.“ entschieden. Aufnahmeteams besuchen die Orchester und nehmen deren Wettbewerbsbeiträge unter Corona-Schutzbedingungen in professioneller Tonqualität auf.

Von Mai bis Ende Oktober fahren deutschlandweit agierende Teams zu den teilnehmenden Orchestern und nehmen die musikalischen Beiträge unter einheitlich gesetzten und dadurch vergleichbaren Klangstandards auf. Die Ensembles präsentieren ihr Programm unter Corona-Schutzbedingungen wie bei einem normalen Wettbewerbsauftritt, also ohne Unterbrechung. Die Audio- und Videoaufnahmen werden den Orchestern im Anschluss kostenfrei für die eigene Medienarbeit zur Verfügung gestellt. Entsprechend dem ursprünglich für Mai 2020 in Bonn geplanten Wettbewerb steht das Werk Ludwig van Beethovens im Mittelpunkt. Anlässlich seines 250. Geburtstags hatte der DOW verschiedene zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten beauftragt, ein von Beethoven inspiriertes Pflichtstück für die Ensembles zu komponieren. Für die beste Interpretation dieser Pflichtwerke werden in diesem Jahr Sonderpreise vergeben. Fachjurys bewerten im November die Aufnahmen und küren in jeder der 16 Kategorien einen oder mehrere Preisträger. Die Ergebnisse werden nach den Jurysitzungen in einem Facebook-Livestream bekannt gegeben. Eine Liste der teilnehmenden Orchester, der Beethoven-Kompositionen und weitere Details erhalten Sie hier.

 
 
 
 
Deutscher Orchesterwettbewerb © Jan Karow
 
 
 
 
5. Rekordteilnahme beim Deutschen Musikwettbewerb
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Deutsche Musikwettbewerb ist mit einer Rekordteilnahme gestartet: 239 Musizierende stellten sich in der ersten Runde der Jury vor. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die erste Wettbewerbsrunde in den vergangenen Wochen erstmals digital durchgeführt. Für die Durchführung wurde eine Plattform entwickelt, auf der die Teilnehmenden ihre ungeschnittenen und unbearbeiteten Videos hochladen konnten. Sieben Fachjurys wählten im ersten Schritt aus insgesamt 209 eingereichten Beiträgen von Solistinnen, Solisten und Ensembles aus. Die weiteren Runden sind als Präsenzveranstaltungen für die Zeit vom 04. bis 14. August 2021 in Freiburg geplant. Weitere Informationen zu den Wettbewerbskategorien, Repertoire, Zeitplan und Ergebnisse finden Sie hier.

 
 
 
 
© Jaden Hatch/ unsplash
 
 
 
 
6. Edition Zeitgenössische Musik: Neue Komponistinnen und Komponisten zur Förderung ausgewählt
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Auf der jüngsten Auswahlsitzung des Beirats der CD-Reihe Edition Zeitgenössische Musik (EZM) wurden am vergangenen Montag Birke J. Bertelsmeier, Turgut Erçetin, Georgia Koumará und Anda Kryeziu für neue Förderungen ausgewählt. Sie erhalten jeweils eine Porträt-CD in der EZM, auf der sie ausschließlich eigene Werke veröffentlichen und ihr künstlerisches Schaffen einem breiten Publikum im In- und Ausland sowie Veranstalterinnen, Veranstaltern und Agenturen präsentieren können. In diesem Jahr hatten sich insgesamt 58 Komponierende für die EZM-Förderung beworben. Bewerbungslage und Auswahl der neuen Komponistinnen und Komponisten für die EZM spiegeln in besonderer Weise die Internationalität der Szene neuer Musik in Deutschland. So zeichnen sich die Lebensläufe der Geförderten durch diverse Studienaufenthalte und Residenzen im Ausland aus, und drei der vier Ausgewählten stammen ursprünglich aus einem anderen Land und wählten Deutschland als Schaffens- und Lebensmittelpunkt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 
Beiratssitzung der Edition Zeitgenössische Musik © Carola Bauckholt
 
 
 
 
7. #DMRLouderTogether: Junge Ohren Preis #15
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In der 15. Ausgabe des Junge Ohren Preises, ausgerichtet vom Netzwerk Junge Ohren e.V., erkundet der Wettbewerb das lebendige Laboratorium der Musikvermittlung, dessen Handlungsspektrum sich aktuell um digitale Perspektiven erweitert. Ausgezeichnet wird ein Projekt, das innovativ digitale Technologien in sein Konzept einbezieht, um Musik und/ oder das Konzertleben neu erfahrbar zu machen. Bewerben können sich freie sowie institutionelle Träger aus dem deutschsprachigen Raum (D, A, CH und LU). Zusätzlich sucht ein fünfköpfiges Scouting-Gremium nach passenden Projekten. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Mai 2021. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Online-Bewerbung finden Sie hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
8. #DMRService: Neue Klassik-Themenwelt der ARD-Mediathek bringt Live-Konzerte in die Wohnzimmer
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die ARD hat mit der Themenwelt ARD-Klassik ein neues gemeinsames Angebot in der ARD-Mediathek geschaffen, das sie seit Karfreitag der Öffentlichkeit präsentiert. Zum ersten Mal bündelt sie unter Federführung von BR und SWR damit Aufnahmen aller Landesanstalten sowie ihrer Orchester und Chöre auf einer Plattform. Die Mediathek beinhaltet die vielfältigen Aktivitäten der Rundfunkorchester, -chöre und -bigbands, Educationarbeit und innovative Formate. Das Angebot soll sukzessive ausgebaut werden. Zur kostenlosen ARD-Klassik-Mediathek gelangen Sie hier.

 
 
 
 
© Larisa Birta/ unsplash
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum
 
 
 
 

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Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates

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