Newsletter im Browser ansehen.
 
 
1. Neue Eiszeit für die Musik: Deutscher Musikrat und Landesmusikrat Schleswig-Holstein fordern Überarbeitung der aktuellen Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein
2. Resonanzraum für die Kultur stärken: Stellungnahme des Deutschen Musikrates zur geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3. 20 Millionen Euro für freischaffende Musikerinnen und Musiker
4. Arbeitsgruppe Kirchenmusik: Planung des Kongresses für Herbst 2022
5. Bundesfachausschuss Arbeit und Soziales: Kulturarbeit ist Erwerbsarbeit
6. Bundesjugendorchester: „Gipfeltreffen 2022“ – Sternstunde für Europa in Berlin
Impressum
 
 
1. Neue Eiszeit für die Musik: Deutscher Musikrat und Landesmusikrat Schleswig-Holstein fordern Überarbeitung der aktuellen Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein
 
 
 

Mit aktualisierten Corona-Verordnungen reagieren die Länder derzeit auf die sich verschärfende Pandemie-Lage. In Schleswig-Holstein sieht die am 11. Januar 2022 veröffentlichte Corona-Verordnung, die einen Tag später in Kraft trat, vor, dass das Musizieren mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen für Gruppen, Ensembles, Bands und Orchester der Amateurmusik grundsätzlich untersagt ist. Zudem ist Singen innerhalb geschlossener Räume nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Damit wurde ein großer Teil des dortigen Musiklebens kurzfristig stillgelegt.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, durch eine Überarbeitung der Corona-Verordnung vom 11. Januar 2022 das Amateurmusizieren mit Blasinstrumenten und das gemeinsame Singen nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Die (Musik-)Welt ist in einer Phase der Pandemie angekommen, in der sehr viel mehr Wissen in Bezug auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der pandemischen Situation vorliegt und in der dank Impfungen und Tests wirksame Werkzeuge zur Eindämmung der Pandemie existieren – diese gilt es jetzt zu nutzen. Die Musikszene in Deutschland hat seit Beginn der Corona-Zeit äußerst engagiert und kooperativ die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Teile des Musiklebens nun wieder pauschal stillzulegen, zeugt von Ignoranz: Ignoranz nicht nur gegenüber dem aktuellen Wissensstand, sondern auch gegenüber der Bedeutung, die Kultur und speziell Musik für den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben – jetzt mehr denn je!“ Hierzu Willi Neu, Präsident des Landesmusikrates Schleswig-Holstein: „Der Druck und die Frustration in der Amateurmusikszene in Schleswig-Holstein ist groß. Nach zwei Jahren schmerzhafter Einschnitte droht ihre gesellschaftlich relevante und wertvolle Kultur- und Bildungsarbeit zu kollabieren. Es bedarf jetzt der politischen Wertschätzung und verlässlicher Perspektive!"

Die Corona-Verordnungen der Länder sehen derzeit in den meisten Fällen vor, dass unter Anwendung einer 2G-Plus-Regelung das gemeinsame Musizieren, sowohl im professionellen wie auch im Amateurmusikbereich, möglich ist. Damit wird auch dem aktuellen Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen, das eine Begründungspflicht vorsieht in Fällen, in denen der Kulturbetrieb eingeschränkt wird.

 
 
 
 
© Anna Jurkovska/ Shutterstock
 
 
 
 
2. Resonanzraum für die Kultur stärken: Stellungnahme des Deutschen Musikrates zur geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
 
 
 

Über die Notwendigkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu reformieren, wird seit längerem diskutiert. Die Rundfunkkommission der Länder als verantwortliches Gremium hat am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform vorgelegt und diese bis 14. Januar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft soll wesentliche Impulse zur weiteren Ausgestaltung des Reformprozesses geben und zugleich die Akzeptanz des ÖRR erhöhen, der künftig verstärkt ein „Angebot für alle“ machen möchte.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die geplante Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als zukunftsweisenden Schritt auf dem Weg zu einem qualitativ hochwertigen Angebot mit einem klaren Fokus auf Kulturberichterstattung und die Vermittlung Kultureller Vielfalt. Er fordert den ÖRR auf, die völkerrechtlich verbindliche UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen als Berufungs- und Handlungsgrundlage für die konzeptionelle Weiterentwicklung zu nutzen. Der ÖRR muss seiner Funktion als bedeutendem Resonanzraum für die Kultur künftig wieder vollumfänglich nachkommen und die Vielfalt des Musiklebens im Rahmen eines sorgfältig kuratierten Programms vermitteln und damit zugleich auch Interesse neu wecken für die Welt der Musik. Hierfür müssen Produktions- und Sendekapazitäten erhalten und ausgebaut, Kulturbeiträge zu publikumsfreundlichen Sendezeigen ins Programm genommen und die Qualität der Beiträge durch kompetent besetzte Fachredaktionen gewährleistet werden. Aufgrund der Bedeutung von Musik in den Programmen des ÖRR und auch vor dem Hintergrund der Kulturhoheit der Länder ist es zudem nötig, dass Vertreter/innen der jeweiligen Landesmusikräte Mitglied in allen Rundfunkräten sind. Durch diese Maßnahmen wird der ÖRR als am Gemeinwohl orientiertes Medium künftig seiner historisch gewachsenen Rolle für das Musikleben – als Partner und Förderer insbesondere auch der Amateurmusik und regionaler Musikberichterstattung ebenso wie als bedeutender Auftraggeber nicht zuletzt im Bereich der Neuen Musik – wieder mehr gerecht werden.“

Der Deutsche Musikrat hat sich mit einer Stellungnahme an der Diskussion beteiligt, um problematische Entwicklung des ÖRR in Bezug auf seinen Programmauftrag als Plattform musikalischer Vielfalt aufzuzeigen und Forderungen für einen zukunftsfähigen ÖRR, der seinem kulturellen Bildungsauftrag nachkommt, einzubringen. Zur Stellungnahme kommen Sie hier.

 
 
 
 
© Skreidzeleu/ Shutterstock
 
 
 
 
3. 20 Millionen Euro für freischaffende Musikerinnen und Musiker
 
 
 

Am Donnerstag, 20. Januar 2022 startet die Bewerbungsphase für das Stipendienprogramm 2022 des Deutschen Musikrates. Bewerbungsberechtigt sind neben Musikerinnen und Musikern auch Dirigentinnen und Dirigenten, Komponistinnen und Komponisten sowie  Masterabsolventinnen und -absolventen der Abschlussjahrgänge 2019/20/21. Das Programm ist genreübergreifend angelegt, es schließt Schaffende der zeitgenössischen und Alten Musik, der klassischen und Neuen Musik, aus dem transkulturellen Sektor und dem traditionellen bis modernen Jazz ein. Für das vierte Programm im Rahmen von NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien steht dem Deutschen Musikrat insgesamt ein Volumen von 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Stipendienprogramm 2022 des Deutschen Musikrates entstand aufgrund der großen Nachfrage des Stipendienprogramms Klassik 2021 im Rahmen von NEUSTART KULTUR. „Wir freuen uns sehr, nun auch Musikschaffende zu unterstützen, die zum Beispiel aus dem Jazz kommen oder als Dirigentinnen und Dirigenten arbeiten. Dies ist umso wichtiger, da die Planbarkeit des Konzertbetriebes genreübergreifend weiterhin kaum gegeben ist. Täglich müssen wieder Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden oder ohne Publikum stattfinden. Viele Künstlerinnen und Künstler können ihre Berufe seit nunmehr fast zwei Jahren kaum noch ausüben und ihre Lebensgrundlagen brechen zunehmend weg. Wir sind dankbar, hier im Rahmen von NEUSTART KULTUR erneut unmittelbar helfen zu können“, sagt der Geschäftsführer der Deutscher Musikrat gGmbH, Stefan Piendl. 

Insgesamt werden rund 3800 Stipendien in Höhe von je 5.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler vergeben. Die Stipendien sollen unter anderem die Möglichkeit bieten, neue Programmkonzeptionen zu entwickeln, etwa durch Erweiterung des Repertoires und entsprechender Recherche, die auch und gerade den Bedingungen der Pandemie entgegenkommen. Außerdem kann das Vorhaben der Aneignung neuer Techniken und Arbeitsweisen oder der Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung dienen. Nähere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 
© Felix Groteloh
 
 
 
 
4. Arbeitsgruppe Kirchenmusik: Planung des Kongresses für Herbst 2022
 
 
 

Gestern hatte die Arbeitsgruppe Kirchenmusik unter Leitung von Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, ihre erste Sitzung im neuen Jahr. Im Fokus stand die Planung des Kongresses „Kirchenmusik als Chance für Gesellschaft, Kultur und Kirche“. Der Kongress war zunächst für 2020 vorgesehen, musste aber pandemiebedingt verschoben werden und soll nun am Freitag, 21. Oktober 2022 im Verbund mit der Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates in Berlin stattfinden. Geplant sind Vorträge, Arbeitsgruppen, eine Podiumsdiskussion unter anderem mit der neuen EKD-Vorsitzenden, Dr. h.c. Annette Kurschus, sowie die Diskussion und Verabschiedung einer Resolution zur Situation der Kirchenmusik.

 
 
 
 
 
 
 
 
5. Bundesfachausschuss Arbeit und Soziales: Kulturarbeit ist Erwerbsarbeit
 
 
 

Am Dienstag, 18. Januar 2022 fand die erste diesjährige Sitzung des Bundesfachausschusses Arbeit und Soziales statt. Diskutiert wurden Forderungen zur Verbesserung der sozialen Absicherung für Musikschaffende sowie Musikpädagogen und –pädagoginnen. Themenschwerpunkte waren hier unter anderem die Rolle von Kulturarbeit innerhalb der Gesellschaft sowie Ideen zum Grundeinkommen und einer möglichen Reform der Künstlersozialkasse. Des Weiteren stand der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zu Leitlinien von Tarifverträgen für Solo-Selbstständige zur Debatte. Vor dem Hintergrund der neuen Konstellation auf Bundesebene waren auch Perspektiven und Vorschläge hinsichtlich einer verbesserten nachhaltigen Kulturförderpolitik Teil der Gespräche. Außerdem wurde die Lage der künstlerischen Schulfächer sowie des Schulsports thematisiert.

 
 
 
 
 
 
 
 
6. Bundesjugendorchester: „Gipfeltreffen 2022“ – Sternstunde für Europa in Berlin
 
 
 

Gemeinsam mit dem Bundesjugendballett und Mitgliedern des Orchestre Français des Jeunes brachte das Bundesjugendorchester am Montag, 17. Januar 2022 den europäischen Gedanken unter dem Motto „Jugend gestaltet Freundschaft – La jeunesse forge l’amitié“ auf die Bühne der Philharmonie Berlin. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Claudia Roth eröffneten das Konzert mit flammenden Reden für die Jugend und Kultur in Europa. Andrea Zietzschmann, Intendantin der Stiftung Berliner Philharmoniker, machte zudem die besondere Verbindung zu dem Patenorchester des Bundesjugendorchesters deutlich. Das „Gipfeltreffen 2022“ feierte mit Werken von Richard Strauss und Maurice Ravel zugleich zwei Jubiläen: 30 Jahre Vertrag von Maastricht sowie drei Jahre Aachener „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“. Eigens für das Programm kreierte John Neumeier eine neue Choreografie zur Orchestersuite „Der Bürger als Edelmann“ von Richard Strauss, welches im Rahmen dieses Ballettprojekts seine Weltpremiere feierte. Die nächsten Aufführungen finden in Lille, Paris und Hamburg statt.

 
 
 
 
© Stephan Rabold
 
 
 
 
Impressum
 
 
 

Herausgeber

DEUTSCHER MUSIKRAT
Generalsekretariat
Schumannstraße 17
10117 Berlin

V.i.S.d.P.

Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates

Kontakt

Telefon: 030 - 30 88 10 10
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de

Website  |  Facebook  |  Instagram  |  Twitter

Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

 
 
 

Klicken Sie hier um sich abzumelden.

 
Deutscher Musikrat e.V., Schumannstraße 17, 10117 Berlin

powered by kulturkurier