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1. Hoffnungsklänge: Am 18. September werden die 17 Kompositionen des Projekts „Orgelmusik in Zeiten von Corona“ in Augsburg aufgeführt
2. Deutscher Musikrat, Landesmusikräte und Bundesmusikverband Chor & Orchester veröffentlichen 5-Punkte-Plan
3. NEUSTART KULTUR: 950 neue Stipendien für freischaffende Musizierende
4. Edition Zeitgenössische Musik: Amateur-Formationen für Kompositionsaufträge ausgewählt
5. Jugend musiziert: Wochenende der Sonderpreise in Schwerin und „WDR 3 Klassikpreis“ in Münster
Impressum
 
 
1. Hoffnungsklänge: Am 18. September werden die 17 Kompositionen des Projekts „Orgelmusik in Zeiten von Corona“ in Augsburg aufgeführt
 
 
 

Erstmals werden alle im Rahmen des Projekts „Orgelmusik in Zeiten von Corona“ entstandenen Kompositionen am 18. September 2022 gemeinsam aufgeführt. Im Sinne des ökumenischen Gedankens des Projekts erklingt der erste Konzertteil im Hohen Dom zu Augsburg (ab 15:00 Uhr), der zweite Teil in der Evangelischen Kirche St. Anna (ab 19:00 Uhr). Interpretiert werden die Werke von jungen Organistinnen und Organisten aus ganz Deutschland. Der Eintritt ist frei.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates und Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchenmusik: „17 Werke, zwei Kirchen, 12 junge Musizierende – der Deutsche Musikrat freut sich sehr, gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland alle Interessierten zum Festkonzert in Augsburg einzuladen! Nach eineinhalb Jahren, in denen das Projekt ‚Orgelmusik in Zeiten von Corona‘ initiiert, konzipiert und in seinen vielfältigen Bestandteilen umgesetzt wurde, ermöglicht dieses Konzert nun die unmittelbare, sinnliche Begegnung mit den künstlerischen Ergebnissen des Projekts: den 17 vielgestaltigen und spannenden Neukreationen für Orgel solo. Eine besondere Freude ist dem Deutschen Musikrat, dass Staatsministerin Claudia Roth, die das Projekt von Anfang an unterstützte, ihre Teilnahme am Konzert zugesagt hat.“

Hierzu Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz: „Beide Kirchen kennen die Tradition, dass in Krisenzeiten zum Trost der Menschen neue Kompositionen ‚in Zeiten der Angst‘ oder speziell ‚zu Zeyten der Pestilenz‘ eigens geschaffen und in Gottesdiensten aufgeführt werden. Ich bin beeindruckt, auf welch kreative Weise nun daran angeknüpft worden ist: 17 begabte Komponistinnen und Komponisten haben je ein Orgelstück vorgelegt – vielfältig in Stil und Ausdrucksgehalt, vereint im Zu-Herzen-Gehen. ‚Vergeltʼs Gott‘ allen, die zusammen mit den Kirchen zum Gelingen dieses einmaligen Projekts beigetragen haben!“

Hierzu Dr. Annette Kurschus, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Nun ist es endlich so weit. Nach viel Geduld und nicht aufgegebener Hoffnung ist es möglich, diese besonderen Kompositionen aufzuführen. Immer noch begleitet uns das Virus, viele Krisen sind hinzugekommen und es ist ein schöner Gedanke, sich von der Musik trösten zu lassen, die in schwierigen Zeiten entstanden ist. Es mögen Hoffnungsklänge werden, dass es aus den Krisen dieser Erde auch Auswege gibt, die wir gemeinsam finden können. Möge die Musik in dieser Zuversicht verbinden und unser Gottvertrauen stärken.“

Im Frühjahr 2021 initiierten der Deutsche Musikrat, die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland, unterstützt von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, das Projekt „Orgelmusik in Zeiten von Corona“. Zentraler Bestandteil des Projekts sind die eigens dafür kreierten und beim Carus-Verlag in einem Sammelband erschienenen 17 Neukompositionen für Orgel, die sich kreativ mit der Corona-Zeit auseinandersetzen. Seit ihrer Veröffentlichung im Sommer 2021 erklingen die Werke bundesweit bei Andachten, Gottesdiensten und Konzerten. Wer sich mit einer Aufführung am Projekt beteiligt, erhält ein Exemplar des Orgelbuchs kostenlos. Das Projekt ermöglicht eine ebenso sinnliche wie kognitive Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Pandemie und trägt zu einem Wiederaufblühen des Live-Musiklebens bei. Mehr Informationen zum Projekt und zum Festkonzert erhalten Sie hier, Musikvideos der Neukompositionen finden Sie hier.

 
 
 
 
© Carus/ DMR
 
 
 
 
2. Deutscher Musikrat, Landesmusikräte und Bundesmusikverband Chor & Orchester veröffentlichen 5-Punkte-Plan
 
 
 

Mit Blick auf den Herbst und damit auf die absehbare Verschärfung von Corona-Maßnahmen sowie einer Zuspitzung der Energiekrise fordert der Deutsche Musikrat gemeinsam mit den Landesmusikräten und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester die Politik zum Handeln auf. Ein gemeinsamer 5-Punkte-Plan stellt Maßnahmen vor, um das Musikleben gut durch den Winter zu bringen und dabei das Musikleben in seiner ganzen Vielfalt aufrecht zu erhalten:

1. Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests für den Kulturbereich
Damit werden der kontinuierliche und sichere Proben- und Aufführungsbetrieb sowohl im professionellen wie im Amateur-Musikbetrieb unterstützt und kulturelle Teilhabe weiterhin ermöglicht.

2. Keine Maskenpflicht für Musizierende bei Kultur- und Musikveranstaltungen
Damit wird der Eigenverantwortlichkeit jeder und jedes Einzelnen Rechnung getragen. Es gehört längst zur gelebten Praxis, dass man sich mit Erkältungs-Symptomen auf Corona testet und vorsorglich zu Hause bleibt. Sollte eine hohe Infektionslage dies erfordern, sind Testungen aller an Kulturveranstaltungen Teilnehmenden mittlerweile gut umsetzbar. 

3. Öffentliche Räume, etwa von Schulen, Vereinen und Kommunen, für Musikproben zur Verfügung stellen
Damit wird der im Herbst und Winter steigenden Notwendigkeit nach größeren Probenräumen, in denen die ggf. nötigen Abstände eingehalten werden können, Rechnung getragen. Geeignete öffentliche Orte als „Kulturorte“ zu nutzen, ist eine Grundlage dafür, den Menschen weiterhin Zugang zum Musikleben zu garantieren.

4. Einheitliche Corona-Verordnungen in allen Städten und Gemeinden, über die sich der Deutsche Gemeinde- und Städtetag abstimmt
Damit wird die Planungssicherheit sowohl für die Organisation von Tourneen als auch die von Veranstaltungen vor Ort aufrechterhalten. Corona-Maßnahmen müssen den aktuellen Erkenntnissen, etwa zur nachhaltigen Raumlufthygiene, zu medizinischen Entwicklungen in Bezug auf Corona und dem Grad der gesellschaftlichen Immunität Rechnung tragen und dürfen nicht pauschal oder prophylaktisch verordnet werden.

5. Anteiliger Energiekostenzuschuss für Musikveranstalter*innen und Musikvereine
Damit wird das öffentliche Musikleben trotz der im Herbst und Winter zu erwartenden, drastischen Anstiege der Energiekosten wirtschaftlich gesichert. 80 % der zusätzlichen Energiekosten von Musikveranstalter*innen und Musikvereinen sollten durch Zuschüsse übernommen werden.

Über den 5-Punkte-Plan sprach DMR Generalsekretär Prof. Christian Höppner am 06. September live in der Sendung „Tonart“ von Deutschlandfunk Kultur mit Mascha Drost. „Kultur ist der Ort, wo sich Menschen treffen“, stellte Höppner in diesem Rahmen klar. „Das ist ein Stück Zusammenhalt für unsere Gesellschaft. Wenn diese kulturellen Begegnungsorte wegfallen – dann ‚Gute Nacht, Deutschland!‘“ Das Gespräch in ganzer Länge finden Sie hier, die gemeinsame Pressemitteilung hier.

 
 
 
 
© Halfpoint/ Shutterstock
 
 
 
 
3. NEUSTART KULTUR: 950 neue Stipendien für freischaffende Musizierende
 
 
 

Die Bewerbungsphase für das neue DMR Stipendienprogramm 2023 im Rahmen von NEUSTART KULTUR ist gestartet: Vom 01.-22. September 2022 können Bewerbungen für das Stipendienprogramm des Deutschen Musikrates (DMR) im Rahmen von NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden. Insgesamt werden 950 Stipendien in Höhe von je 5000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind freischaffende Musiker*innen, Dirigentinnen und Dirigenten, Komponierende sowie Masterabsolventinnen und -absolventen der Abschlussjahrgänge 2019-2022, die aus der zeitgenössischen, Neuen und Alten Musik, dem klassisch-romantischen Genre, dem transkulturellen Sektor und dem traditionellen bis modernen Jazz kommen. Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Konzertprogrammen und Konzertformaten und/oder die Weiterentwicklung der eigenen Marke (Webpräsenz, Öffentlichkeitsarbeit) umfassen.

Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie abgelehnte Bewerber*innen aller vergangenen Runden 2021 und 2022 können sich für 2023 mit einem anderen Projekt erneut bewerben.

Das Programm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens. Der Deutsche Musikrat verantwortet zum inzwischen sechsten Mal die Entwicklung, Durchführung und Vergabe der Fördermittel. Weitere Informationen und das Bewerbungs-Formular finden Sie online unter https://stipendien.musikrat.de/.

 
 
 
 
© Felix Groteloh
 
 
 
 
4. Edition Zeitgenössische Musik: Amateur-Formationen für Kompositionsaufträge ausgewählt
 
 
 

Eine Fachjury des Podium Gegenwart hat die Gewinner*innen seiner Kompositions-Ausschreibung für Amateur-Formationen ermittelt. Ein eigens auf sie zugeschnittenes neues Werk von einer Komponistin oder einem Komponisten der CD-Reihe Edition Zeitgenössische Musik erhalten zukünftig das Norddeutsche Zupforchester sowie die Nachwuchstalente Triolade (Akkordeon-Trio) und Alice Grouchman (Violine).

Die Förderung wurde erstmals vergeben und möchte den Austausch zwischen Komponierenden und Amateur-Musikerinnen und -Musikern vertiefen sowie den Publikumskreis für Neue Musik erweitern. Bei der Auswahl wurde diesmal besonders berücksichtigt, dass unterschiedliche Altersgruppen erreicht werden. Die Erarbeitung der Stücke erfolgt gemeinsam mit den Komponistinnen und Komponisten und wird filmisch dokumentiert. Durch die Bereitstellung der Noten sowie Erläuterungen zu Ästhetik und zu Besonderheiten der Klangerzeugung werden die Kompositionen für andere nachspielbar gemacht. Ab 2023 sind die Projekte online hier zu finden.

 
 
 
 
Ensemble Triolade © Michael Setzpfandt
 
 
 
 
5. Jugend musiziert: Wochenende der Sonderpreise in Schwerin und „WDR 3 Klassikpreis“ in Münster
 
 
 

Der Wettbewerb Jugend musiziert lädt dieses Jahr am 17. und 18. September zum Wettbewerb rund um den „WDR 3 Klassikpreis der Stadt Münster“ nach Münster und zu WESPE, dem Wochenende der Sonderpreise, am 23. und 24. September nach Schwerin ein. Es werden Geldpreise im Gesamtwert von 28.500 Euro vergeben, ausgelobt von dreizehn renommierten Stiftungen und Organisationen, die damit die Teilnahme an WESPE noch attraktiver machen. An WESPE können ausschließlich herausragende Bundespreisträger*innen teilnehmen, deren im Bundeswettbewerb gespielten Werke entweder von der Jury für WESPE empfohlen wurden oder die sich für eine der offenen Kategorien beworben haben. Jugend musiziert möchte mit dem Wochenende der Sonderpreise die besten jungen Interpretinnen und Interpreten zur Auseinandersetzung mit Unbekanntem und zum Wagnis des Neuen ermuntern, produktive Neugierde und Kreativität fördern.

Während der „WDR 3 Klassikpreis der Stadt Münster“ das klassische Repertoire in den Fokus nimmt, findet der Wettbewerb WESPE in den folgenden Kategorien statt: „Beste Interpretation eines eigenen Werks“, „Beste Interpretation eines zeitgenössischen Werks“, „Beste Interpretation eines Werks der Klassischen Moderne“, „Beste Interpretation eines für Jugend musiziert komponierten Werks“, „Beste Interpretation eines Werks einer Komponistin“, „Beste Interpretation eines Werks der Verfemten Musik“, sowie die freie Kategorie „Jumu open“. Die Preisträger*innen-Konzerte finden am 18. September um 11:00 Uhr in Münster sowie am 24. September um 20:00 Uhr in Schwerin statt. Das Konzert in Münster wird von WDR 3 aufgezeichnet und am 02. November um 20.04 Uhr in WDR 3 gesendet.

 
 
 
 
WDR 3 Klassikpreis 2021 mit Anouk-Minou Toth und Manush Ruken Toth © Andreas Denhoff/ DMR
 
 
 
 
Impressum
 
 
 

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DEUTSCHER MUSIKRAT
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10117 Berlin

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Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates

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Tel.: +49 (0)30 308810-10
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