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1. Qualität ist Zukunft: Deutscher Musikrat fordert die Kultusministerkonferenz zur Einhaltung der akademischen Standards beim Quer- und Seiteneinstieg auf
2. Austausch im Schloss Bellevue: Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
3. Ausschreibung für den Deutschen Musikwettbewerb 2023 veröffentlicht
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1. Qualität ist Zukunft: Deutscher Musikrat fordert die Kultusministerkonferenz zur Einhaltung der akademischen Standards beim Quer- und Seiteneinstieg auf
 
 
 

Der Mangel an gut qualifizierten Lehrkräften in Deutschland nimmt rasant zu – auch und besonders im Bereich des Musikunterrichts, wie die Studie „Musikunterricht in der Grundschule – aktuelle Situation und Perspektive“ eindrücklich belegt, die der Deutsche Musikrat gemeinsam mit der Konferenz der Landesmusikräte und der Bertelsmann Stiftung initiiert und 2020 veröffentlicht hat. Als Reflex auf diese Entwicklung wird in einigen Ländern diskutiert, ob künftig für den Seiten- und Quereinstieg ein Bachelor-Abschluss – anstatt wie bisher ein Master oder Staatsexamen – als akademische Endqualifikation für Lehrkräfte an Schulen ausreichen könnte. In Brandenburg wurde sogar die Verbeamtung von Quereinsteigenden mit Bachelor-Abschluss beschlossen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Kultusministerkonferenz unter Vorsitz von Astrid-Sabine Busse auf, sich nachdrücklich für die bisher geltenden Mindestanforderungen für das schulische Lehramt einzusetzen. Angesichts des enormen Fachkräftemangels gibt es übergangsweise Möglichkeiten, Quer- und Seiteneinsteigende mit einer Nachqualifikation an Universitäten und Hochschulen und einem Referendariat auf die anspruchsvolle Tätigkeit als Lehrkraft vorzubereiten. Insbesondere für das Fach Musik mit seinen komplexen musik-praktischen wie theoretischen Dimensionen ist eine solche Qualifizierung unabdingbar. Diese Standards aufzugeben, käme einem Verrat an den Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen gleich. Denn in der Schule als einem zentralen Bildungsort für die nachkommenden Generationen werden die Weichen für ihre Zukunft gestellt. Anstatt die Qualität abzusenken und der Deprofessionalisierung eines ganzen Berufsstands Vorschub zu leisten, müssen die finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen verbessert werden, damit sie endlich bedarfsgerecht ausbilden können.“ 

Die Qualitätsstandards bei Lehrkräften zu sichern, fällt in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz, deren Vorsitz seit 16. Januar 2023 Berlins Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse innehat.

 
 
 
 
 
 
 
 
2. Austausch im Schloss Bellevue: Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
 
 
 

Am 10. Januar 2023 war DMR Generalsekretär Prof. Christian Höppner in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Kulturrates zum traditionellen Neujahrsempfang des Bundespräsidenten ins Schloss Bellevue eingeladen – ein schöner Anlass für den persönlichen Austausch mit Frank-Walter Steinmeier, dem langjährigen Schirmherrn des Deutschen Musikrates.

 
 
 
 
© Boris Trenkel
 
 
 
 
3. Ausschreibung für den Deutschen Musikwettbewerb 2023 veröffentlicht
 
 
 

Professionelle Musikerinnen und Musiker können sich ab sofort für den Deutschen Musikwettbewerb 2023 anmelden. Der Wettbewerb ist ausgeschrieben in den Kategorien Gesang, Trompete, Tuba, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Klavierpartner, Bläserquintett und Komposition. Teilnehmen können klassisch ausgebildete Musikerinnen und Musiker bis zum Alter von ca. 30 Jahren (Komponistinnen und Komponisten bis 35 Jahre) mit deutscher Staatsangehörigkeit oder besonderem Lebensschwerpunkt in Deutschland. Wie in den vergangenen Jahren wird die erste Runde des Wettbewerbs per Videoeinsendung im Frühjahr digital erfolgen. Die zweite Wettbewerbshälfte findet im Sommer 2023 in Köln, Bonn und Siegburg statt. Nähere Informationen und die Ausschreibung zum Download finden Sie auf www.deutscher-musikwettbewerb.de.

 
 
 
 
© Heike Fischer
 
 
 
 
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