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1. Deutscher Musikrat fordert gemeinsam mit DTKV und VdM Arbeitsminister Hubertus Heil auf, eine Ausnahmeregelung für Nebenverdienste bei der Künstlersozialkasse zu ermöglichen
2. Investition in eine klangvolle Zukunft: Deutscher Musikrat begrüßt Mittelaufstockung von „NEUSTART KULTUR“ um eine Milliarde Euro
3. Selbstverpflichtungen der Länder notwendig, um Kulturelle Vielfalt zu erhalten
4. Dirigentenforum: Bewerbungsphase zum Deutschen Dirigentenpreis 2021 gestartet
5. EDITION ZEITGENÖSSISCHE MUSIK: Jetzt bewerben!
6. Bundesjugendorchester veröffentlicht Jahresbroschüre 2021
7. #DMRBetterTogether: Bund Deutscher Karneval e.V.
Impressum
 
 
1. Deutscher Musikrat fordert gemeinsam mit DTKV und VdM Arbeitsminister Hubertus Heil auf, eine Ausnahmeregelung für Nebenverdienste bei der Künstlersozialkasse zu ermöglichen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kreativschaffende, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, müssen laut geltender Regelungen mindestens 51% ihres Einkommens durch künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwirtschaften. Zudem dürfen KSK-Versicherte nur geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, aus nicht künstlerischer Tätigkeit dazu verdienen. Dies führt aktuell dazu, dass zahlreiche Versicherte, die aufgrund der Corona-Maßnahmen temporär in nicht künstlerischen Arbeitsbereichen ihren Lebensunterhalt verdienen, von einem Ausschluss aus der KSK bedroht sind.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat, der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) und der Verband deutscher Musikschulen (VdM) fordern Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, ggf. in Abstimmung mit Gesundheitsminister Jens Spahn, dazu auf, der Künstlersozialkasse über eine Rechtsverordnung kulantere Regelungen in Bezug auf Nebenverdienste zu ermöglichen. Bis zum Ende der Pandemie sollten KSK-Versicherte nicht künstlerische Tätigkeiten ausnahmsweise auch über der Geringfügigkeitsgrenze und in höherem Umfang als ihre künstlerischen Tätigkeiten ausüben können. Freischaffende Kreative sind durch Corona unverschuldet in die Situation geraten, mit ihrem eigentlichen Beruf ihren Lebensunterhalt nicht erwirtschaften zu können. Wenn diese dann temporär in anderen Bereichen ihr Geld verdienen, anstatt beim Jobcenter finanzielle Hilfen zu beantragen, darf dies nicht mit dem Ausschluss aus der KSK bestraft werden. Um eine dauerhafte Abwanderung von hochqualifizierten Kreativen in andere Tätigkeitsfelder zu verhindern, müssen diese mit ihrem Beruf anerkannt und gefördert werden – auch und gerade, wenn sie ihn zeitweise nicht ausüben dürfen.“

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Freischaffende Künstler/innen sowie Publizistinnen und Publizisten können bei entsprechendem Nachweis einer dauerhaften Tätigkeit in ihren Arbeitsfeldern über die KSK ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abschließen und zahlen hierbei nur den Arbeitnehmeranteil. Damit wird auch eine Angleichung des Versicherungsschutzes von freiberuflichen Kreativen an den von Angestellten angestrebt.

 
 
 
 
© nycowl/ Shutterstock
 
 
 
 
2. Investition in eine klangvolle Zukunft: Deutscher Musikrat begrüßt Mittelaufstockung von „NEUSTART KULTUR“ um eine Milliarde Euro
 
 
 
 
 
 
 
 
 

In seiner Sitzung am 03. Februar hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung eine Mittelaufstockung des Konjunkturprogramms „NEUSTART KULTUR“ um eine Milliarde Euro beschlossen. Das Programm war auf Initiative von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters im Juni 2020 auf den Weg gebracht und in den folgenden Monaten, zum Teil in Kooperation mit Kulturdachverbänden, umgesetzt worden. Bis zum Jahresende 2020 wurden etwa 60 Teilprogramme für verschiedene Zielgruppen realisiert und bereits über 900 Millionen Euro abgerufen.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die zweite ‚Kulturmilliarde‘ ist ein großartiges Signal für das Musikleben. Der Deutsche Musikrat dankt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, die sich kontinuierlich für das Kulturleben mit seinen derzeit gravierenden existenziellen Sorgen stark macht, und dem Koalitionsausschuss für dieses hoffnungsvolle Zeichen. Seine große Wirksamkeit hat das ‚NEUSTART KULTUR‘-Programm unter Beweis gestellt: mit seiner kenntnisreichen Ausdifferenzierung der Teilprogramme, von denen viele überzeichnet waren. Sie wurden in enger Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Kulturdachverbänden wie dem Deutschen Musikrat erarbeitet, der mit seinem großen Netzwerk die Sorgen und Nöte der von Corona besonders betroffenen Bereiche des Musiklebens gut kennt. Die Mittelaufstockung stellt nun sicher, dass die Fördermaßnahmen fortgeführt werden können und wird damit eine grundlegende Stütze sein zum Erhalt unserer wertvollen musikalischen Infrastruktur.“

Als erster Kulturdachverband hat der Deutsche Musikrat im März 2020 ein Auffangprogramm der Regierung gefordert, um Arbeitsplätze im Musikleben zu sichern und soziale Härten zu vermeiden. Kernforderungen waren seitdem die Einrichtung eines Kulturinfrastrukturfonds, wie er mit „NEUSTART KULTUR“ konzeptionell realisiert wurde, die Absicherung von Soloselbstständigen durch Überbrückungsgelder und eine Selbstverpflichtung der Länder zur künftigen Kulturfinanzierung. In Zusammenarbeit mit der BKM hat der Deutsche Musikrat die Umsetzung von zwei „NEUSTART KULTUR“-Teilprogrammen übernommen.

 
 
 
 
 
 
 
 
3. Selbstverpflichtungen der Länder notwendig, um Kulturelle Vielfalt zu erhalten
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Für die aktuelle Ausgabe der neuen musikzeitung (nmz) hat Herausgeberin Barbara Haack ein Interview mit Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, geführt. Themen waren unter anderem die Forderung an die Länder und Kommunen für eine Selbstverpflichtung zur Finanzierung der Kulturhaushalte der kommenden Jahre, die nichtvollzogene Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die föderalen Strukturen insbesondere in der Corona-Krise. Zum vollständigen Interview gelangen Sie hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
4. Dirigentenforum: Bewerbungsphase zum Deutschen Dirigentenpreis 2021 gestartet
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ab sofort können sich junge Dirigentinnen und Dirigenten für die Teilnahme am Deutschen Dirigentenpreis (DDP) vom 18. bis 23. Oktober 2021 in Köln bewerben. Unter den Finalistinnen und Finalisten werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 31.000 Euro vergeben. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Dirigentenforum des Deutschen Musikrates, der Kölner Philharmonie, der Oper Köln, dem Gürzenich-Orchester Köln und dem WDR Sinfonieorchester. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April 2021.

Der Wettbewerb richtet sich an Dirigentinnen und Dirigenten aller Nationen, die 33 Jahre und jünger sind (Stichtag: 31. Oktober 2021). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Website des Dirigentenforums. Im Finalkonzert am 23. Oktober 2021 um 20 Uhr werden drei Finalistinnen und Finalisten auf der Bühne der Kölner Philharmonie mit dem Gürzenich-Orchester, dem Ensemble der Oper Köln und dem WDR Sinfonieorchester zu erleben sein. Im Einzelnen werden folgende Preise vergeben: 1. Preis: 15.000 Euro gestiftet von der Stadt Köln u.a., 2. Preis: 10.000 Euro, 3. Preis: 5.000 und Publikumspreis: 1.000 Euro. Darüber hinaus erwarten die Preisträgerinnen und Preisträger Konzerte, Assistenzen oder Produktionen bei Partnerensembles wie dem Gürzenich-Orchester Köln, dem WDR Sinfonieorchester, der Oper Köln, den Hofer, Münchner und Nürnberger Symphonikern, dem Sinfonieorchester Wuppertal, der Württembergischen Philharmonie Reutlingen u.a.

In der Jury sind Persönlichkeiten aus dem internationalen Musikleben vertreten: Marc Albrecht (Dirigent), Prof. Dr. Hartmut Haenchen (Dirigent), Louwrens Langevoort (Intendant der Kölner Philharmonie), Dr. Birgit Meyer (Intendantin der Oper Köln), Nora Pötter-Grabko (Geschäftsführerin der Künstleragentur Dr. Raab & Dr. Böhm), Kristiina Poska (Dirigentin), Markus Stenz (Dirigent) sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gürzenich-Orchesters Köln, des WDR Sinfonieorchesters und des Ensembles der Oper Köln. Weitere Jury-Mitglieder werden noch bekannt gegeben.

Der Deutsche Dirigentenpreis wird u.a. gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Stadt Köln, der Kulturstiftung der Länder sowie dem Freundeskreis des Dirigentenforums. Er wird medial durch den Westdeutschen Rundfunk – WDR 3 als Kulturpartner begleitet.

 
 
 
 
Julio García Vico, Gewinner des DDP 2019, mit dem WDR Sinfonieorchester im Finalkonzert 2019 © Thomas Kost/ WDR
 
 
 
 
5. EDITION ZEITGENÖSSISCHE MUSIK: Jetzt bewerben!
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Am 28. Februar endet die diesjährige Bewerbungsphase der EDITION ZEITGENÖSSISCHE MUSIK (EZM). Für das Bewerbungsverfahren bietet die Website der Förderprojekte Zeitgenössische Musik ein neues Formular, das die Bewerbung für die Edition vereinfacht und komfortabler macht.  Eine entsprechende Anwendung wird auch die spätere Jurierung gerade für das kontaktlose Voting aus dem Homeoffice optimieren. Mitte April ermittelt das zwölfköpfige Auswahlgremium unter dem Vorsitz von Prof. Wolfgang Rihm per Videokonferenz wieder bis zu vier Kandidatinnen und Kandidaten, die zukünftig eine der begehrten Porträt-CDs sowie ergänzende Förderungen erhalten.

Die EDITION ZEITGENÖSSISCHE MUSIK ist die Referenzreihe des Deutschen Musikrats für neue Musik. Seit 1986 fördert sie junge Spitzenkräfte für Komposition und Interpretation zeitgenössischer Musik aus Deutschland, dokumentiert ein einzigartiges Panorama der jüngsten musikalischen Entwicklungen und erweitert das Verständnis für aktuelle musikalische Ausdrucksformen. Die EZM wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gefördert. Die Produktionen entstehen überwiegend in Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bewerbungskriterien und -formular finden Sie hier. Weitere Informationen zur Edition gibt es hier.

 
 
 
 
Die Komponistin Anna Korsun während der Produktion ihrer EZM-CD © Sonja Werner
 
 
 
 
6. Bundesjugendorchester veröffentlicht Jahresbroschüre 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Bundesjugendorchester stellt in seiner Jahresbroschüre seine Konzertplanungen für das Jahr 2021 vor. Leserinnen und Leser erwartet darin viel Wissenswertes über das „jüngste Spitzenorchester Deutschlands“, welche Projekte geplant und nun verschoben werden mussten und welche Projekte das Orchester aus heutiger Sicht gerne umsetzen will. Die Broschüre steht auf der Website des Bundesjugendorchesters als PDF zum Download bereit. Zudem kann ein gedrucktes Exemplar kostenfrei online bestellt werden.

In der aktuellen Broschüre sind die Ergebnisse eines Kreativ-Workshops in der Berliner Clinker Lounge hervorzuheben, den das Bundesjugendorchester im vergangenen Jahr allen Widrigkeiten zum Trotz ermöglichen konnte: Unter dem Leitgedanken „Töne sehen und Farben hören“ drücken die Fotos das ganz persönliche Verhältnis der jungen Musikerinnen und Musiker zur Musik grafisch aus. Damit begleiten erstmals Porträts einzelner Orchestermitglieder die Texte der Jahresbroschüre.

 
 
 
 
© Pieter Dompeling (weissbunt)
 
 
 
 
7. #DMRBetterTogether: Bund Deutscher Karneval e.V.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Er ist unser jüngster Zugang: Seit Februar 2019 ist der Bund Deutscher Karneval (BDK) Mitglied im Deutschen Musikrat. Denn Fasching, Fastnacht und Karneval sind auch Musik! Schließlich verfügt der Karneval etwa über ein lange gewachsenes Liedgut und eigene Spielmannstraditionen. Der Bund mit Sitz in Köln und Bundesgeschäftsstellensitz im saarländischen Bexbach wurde 1953 gegründet und hat mittlerweile 2,6 Millionen Mitglieder in allen Altersklassen und sämtlichen Bundesländern. Ein eigener Jugendverband vereint 700.000 jugendliche Karnevals-Begeisterte. So widmet sich der BDK bundesweit der Pflege des jahrhundertealten Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsbrauchtums und berücksichtigt dabei die verschiedenen Traditionen und regionalen Unterschiede. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung des karnevalistischen Tanzsports und der Durchführung von Turnieren für Tanz- und Musikdarbietungen – wenn nicht gerade Corona dies verhindert.

Als Bundesverband berät der BDK Verbände und Vereine in thematischen und organisatorischen Fragen rund um den Karneval und pflegt den Kontakt zu Ministerien, Behörden und anderen Institutionen. Seine fünf Ausschüsse – für die Bereiche Kultur, Medien, Recht, Steuern und Tanzturnier – befassen sich mit zentralen Fragen rund um die Traditionen und die Zukunftsfähigkeit des Faschings, der Fastnacht und des Karnevals. So werden beispielsweise Probleme der kommerziellen Ausnutzung des Karnevals oder Auswüchse in der Brauchtumspflege diskutiert und verhindert. Informationen rund um den Karneval sammelt der BDK, der zwei Mal im Jahr das Magazin „Deutsche Fastnacht“ herausgibt, in seinem Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht. Zudem fördert er das Deutsche Fastnachtsmuseum in Kitzingen und verleiht einen eigenen Kulturpreis.

Der aktuelle Lockdown führt dazu, dass das „närrische Treiben“ der morgen beginnenden Karnevalszeit in diesem Jahr nur virtuell stattfinden kann. Auf dem BDK YouTube-Kanal werden daher u.a. aktuelle Diskussionsrunden und besondere Sessionen der letzten Jahre gestreamt, für Rosenmontag um 11:11 Uhr ist zudem eine zweistündige Live-Sendung geplant. Und der BDK ruft aktuell zu einer Challenge auf: „Die längste Polonaise der Welt“ – mit 1,50 Metern Abstand und im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnungen. Gerade in Pandemie-Zeiten ist eben Kreativität gefragt, damit der Spaß nicht ganz auf der Strecke bleibt.

So vielfältig wie die Musik: In der Reihe #DMRBetterTogether werden die Mitglieder des Deutschen Musikrates porträtiert. Denn zusammen sind wir wirkungsvoller – im Engagement für ein lebendiges Musikleben in Deutschland.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Deutscher Musikrat e.V.
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D-10117 Berlin

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Prof. Christian Höppner
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Tel +4930 30881020
Fax +4930 30881011
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

 
 
 

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